Aadorf: Fahrzeughalter müssen auf Winterdienst achten

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Münchwilen 01.12.2023 - 13:54

Wie die Gemeinde Aadorf berichtet, dürfen parkierte Fahrzeuge den Winterdienst nicht beeinträchtigen. Eine Durchfahrtsbreite von 3,5 Meter ist einzuhalten.

Der Auto-Kreisel Lindenplatz bei Aadorf.
Der Auto-Kreisel Lindenplatz bei Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Werkhofmitarbeiter werden auch diesen Winter bemüht sein, das Gemeindestrassennetz in einem möglichst guten Zustand zu halten.

Die Schneeräumungsarbeiten werden weitgehend in den frühen Morgenstunden stattfinden.

Fahrzeuge, die auf öffentlichem Strassengebiet und öffentlichen Plätzen parkiert werden, behindern den Winterdienst.

Zudem besteht die Gefahr von Beschädigungen (Beulen, Kratzer et cetera).

Durchfahrtsbreite von 3,5 Meter ist einzuhalten

Die Motorfahrzeughalter werden deshalb gebeten, ihre Fahrzeuge während der Wintermonate in Garagen oder zumindest auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

Wo dies nicht möglich ist, muss darauf geachtet werden, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 Meter gewährleistet ist.

Der Gemeinderat lehnt bei Missachtung der aufgeführten Anweisungen jegliche Haftung bei Schäden an Fahrzeugen ab.

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