Bettwiesen

Bettwiesen weist auf Hundesteuer und Halteregeln hin

Nau.ch Lokal
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Am 15.03.2023 - 15:27

Wie die Gemeinde Bettwiesen mitteilt, wurde die Hundesteuerrechnungen bereits an die Hundehalter verschickt. Alle anderen Regeln sind ebenfalls zu beachten.

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In der Schweiz wird auf jeden Hund ab einem bestimmten Alter eine Hundesteuer erhoben. - Pexels

Diese beläuft sich für den ersten Hund auf 100 Franken, und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt werden 150 Franken verrechnet.

Falls jemand seinen Hund weggegeben hat oder dieser verstorben ist, wird man gebeten, dies der Hundekontrollstelle zu melden. Damit vermeidet man, dass unnötigerweise eine Rechnung zugestellt wird.

Zusätzliche Hunde und Hundewechsel müssen ebenfalls gemeldet werden

Gleichzeitig werden die Hundehalter auch gebeten zu melden, wenn sie einen anderen Hund beziehungsweise einen neuen Hund halten.

Tierhalter, welche einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, müssen bei Amicus registriert werden.

Der Hundehalter ist verantwortlich, dass alle Ereignisse bei Amicus und der Hundekontrollstelle Bettwiesen gemeldet werden.

Die Halter müssen einen Sachkundenachweis SKN vorweisen können

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss.

Zwecks Sozialisierung empfiehlt die Gemeinde, auch mit kleinen Hunden ein entsprechendes Training zu absolvieren.

Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpen-Kurs.

Hundebesitzer müssen eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abschliessen müssen und bittet, dies in der Police zu prüfen.

Bitte den Robidog zur Entsorgung des Hundekots verwenden

Auf dem ganzen Gemeindegebiet stehen ausreichend Robidog-Behälter zur Entsorgung des Hundekots zur Verfügung.

Leider sind darin aus verschiedenen Gründen nicht nur die dafür vorgesehenen Hundekotbeutel vorzufinden.

Die Hundekotbeutel werden bereits von vielen Hundehaltern gratis am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen.

Die Benutzung der Hundekotbeutel ist Pflicht

Die restlichen Hundehalter sind dazu aufgerufen, Hundekotbeutel zu beziehen, damit der Hundekot jederzeit fachgerecht entsorgt werden kann.

Die Gemeinde hat ausserdem vermehrt Reklamationen betreffend Hundekot erhalten, welcher nicht aufgenommen wird.

Die Halter sind gebeten, den Hundekot nicht liegen zu lassen, sondern stattdessen fachgerecht im Robidog Behälter zu entsorgen.

Man leistet damit einen grossen Beitrag für das Wohlbefinden aller Bewohner.

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