Thurgau

    Fischingen informiert zum Fussgängerübergang Buhwilerstrasse

    Nau.ch Lokal
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    Münchwilen,

    In Fischingen hat das Tiefbauamt entschieden, dass an der Buhwilerstrasse keine farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche erstellt wird.

    Die Gemeindeverwaltung Fischingen.
    Die Gemeindeverwaltung Fischingen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Fischingen berichtet, wurde im Zusammenhang mit der Demarkierung der Fussgängerstreifen ein Analysebericht zur Schulwegsicherheit in Auftrag gegeben. Auch aus Sicht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) war das Demarkieren des Fussgängerstreifens gerechtfertigt. Ein Fussgängerstreifen müsse wie ein Bauwerk betrachtet werden, und wenn die sicherheitstechnischen Voraussetzungen dazu nicht erfüllt seien, diene es der Verkehrssicherheit mehr, wenn der Streifen entfernt werde.

    Nichtsdestotrotz solle den Fussgängern und insbesondere den Schulkindern gezeigt werden, wo sie die Buhwilerstrasse auch ohne Fussgängerstreifen am sichersten überqueren können. Deshalb wird auf der Westseite der Einmündung Schulstrasse beidseitig die Markierung von «Füessli» vorgeschlagen.

    Der Gemeinderat hat in der Folge beim Tiefbauamt beantragt, die Fahrbahnoberfläche im Übergangsbereich Schul-/Buhwilerstrasse farblich zu gestalten (FGSO). Das Tiefbauamt hat unterdessen entschieden, dass an der Buhwilerstrasse keine farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche erstellt wird, weil die Bedingungen und Anwendungsmöglichkeiten dafür gemäss VSS-Norm 640.214 nicht erfüllt seien.

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