Thurgau

    Fischingen: Planung und Steuerung von Mobilfunkanlagen

    Nau.ch Lokal
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    Münchwilen,

    In Fischingen verfolgt die Formulierung im neuen Baureglement das Ziel, dass für neue Standorte von Mobilfunkantennen eine Priorisierung vorgesehen ist.

    Busdurchfahrt an der Kurhausstrasse Richtung Fischingen.
    Busdurchfahrt an der Kurhausstrasse Richtung Fischingen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Fischingen informiert, haben die Stimmbürger mit der Gutheissung einer Initiative die Ergänzung des Baureglements 2005 mit einem Mobilfunkartikel verlangt. Das Departement für Bau und Umwelt hat nun mit dem Entscheid vom 15. August 2022 die von der Gemeindeversammlung am 18. November 2021 beschlossenen Ergänzungen des Baureglementes (Artikel 33a und Artikel 58) nicht genehmigt.

    Die im Rahmen der Initiative geforderte Formulierung widerspricht übergeordnetem Recht und darf in dieser Form nicht angewendet werden. Im neuen Baureglement – das vor kurzem genehmigt wurde – kommt indes für die Planung und Steuerung von Mobilfunkanlagen, neu die vom Gemeinderat vorgeschlagene Formulierung zur Anwendung. Diese weicht zwar vom Initiativtext ab, verfolgt aber ähnliche Ziele, indem für neue Standorte von Mobilfunkantennen eine Priorisierung vorgesehen ist.

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