Jahresrechnung 2021 in Stettfurt schliesst mit hohem Plus ab
Münchwilen 07.04.2022 - 08:40
Wie die Gemeinde Stettfurt mitteilt, schliesst die Rechnung 2021 mit einem aussergewöhnlich hohen Ertragsüberschuss von knapp 1,5 Millionen Franken ab.
Die Rechnung schliesst mit einem aussergewöhnlich hohen Ertragsüberschuss von 1‘491‘244,87 Franken. Dieser Überschuss ist im Umfang von fast 1,5 Millionen Franken auf eine vom Gemeinderat beschlossene Aufwertung des Finanzvermögens zurückzuführen, das heisst es handelt sich in diesem Umfang um einen Buchgewinn.
Der Gemeinderat hat entschieden, die drei Liegenschaften, die in der Bauzone liegen und im Eigentum der Gemeinde sind, den aktuellen Werten anzupassen. Dies ist seit über 20 Jahren nicht mehr geschehen.
Nebst dem Gewinn aus dieser Aufwertung resultiert auch ein Gewinn aus den übrigen Erträgen und Aufwänden von rund 90‘000 Franken. Budgetiert war ein Gewinn von rund 2000 Franken, womit die Rechnung besser abschliesst als erwartet. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So sind insbesondere im Sozialhilfewesen, der Pflegefinanzierung sowie im Abfallwesen weniger Aufwände entstanden.
Einige ausserordentliche Abschreibungen sind vorgenommen worden
Erfreulich über Budget sind auch die Erträge aus den Gemeindesteuern sowie der Grundstückgewinnsteuer. Der Gemeinderat hat dieses gute Ergebnis auch dazu genutzt, um einige ausserordentliche Abschreibungen vorzunehmen. Bei den Werken konnten ausgeglichene Ergebnisse erzielt werden. Deshalb sind beim Abwasser, beim Wasser und im EW die beabsichtigten Direktabschreibungen bei den Arbeiten für die Hauptstrasse umgesetzt worden.
Die Investitionsrechnung schliesst mit Bruttoinvestitionen über 1‘609‘795 Franken. Vorgesehen waren rund 40'000 Franken mehr. Diese Differenz ist zur Hauptsache auf die Sanierung der Hauptstrasse zurückzuführen, da diese noch nicht vollständig abgerechnet worden ist.
Über die Jahresrechnung wird an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022 beschlossen werden. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zuzuweisen.