Matzingen: Die Termine für die Erneuerungswahlen stehen fest
Münchwilen 20.04.2022 - 06:39
Wie die Gemeinde Matzingen berichtet, findet am 25. September 2022 der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Amtsdauer 2023 bis 2027 statt.
Am 1. Juni 2023 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden.
Gestützt auf die Vorgaben des Regierungsrates des Kantons Thurgau, hat der Gemeinderat Matzingen aus diesem Anlass die Wahltermine bereits festgelegt. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen findet am Sonntag, 25. September 2022, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 27. November 2022, durchgeführt.
Bei den Erneuerungswahlen gilt es, die Mitglieder für den Gemeinderat (Gemeindepräsident und vier Mitglieder des Gemeinderates), die Rechnungsprüfungskommission (vier Mitglieder und zwei Suppleanten) sowie fünf Mitglieder des Wahlbüros zu wählen.
Wahlvorschläge können bis 2. August 2022 eingereicht werden
Bei Majorzwahlen sind Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Dienstag, 2. August 2022, 17 Uhr, der Gemeindekanzlei, Altholzstrasse 7, 9548 Matzingen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden.
Verspätet gemeldete Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit Pateizugehörigkeit aufzuführen.
Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von dem Vorgeschlagenen mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Das entsprechende Formular findet man auf der Gemeindewebseite oder kann bei der Gemeindekanzlei Matzingen telefonisch oder per E-Mail bezogen werden.