Neue Sperrgutmarke in Münchwilen ab September 2025

Ab 1. September 2025 gilt in Münchwilen die Sechs-Franken-Sperrgutmarke der ZAB für Klein- und Grobsperrgut. Hauskehrichtmarken bleiben gültig.

Wie die Gemeinde Münchwilen TG mitteilt, wird ab 1. September 2025 die Sechs-Franken-Sperrgutmarke ZAB für die Entsorgung von Sperrgut wie Kleinmöbel oder Grobsperrgut eingeführt. Nähere Angaben zu Tarifen sind in der Abfall-Agenda auf der Webseite der Gemeinde Münchwilen zu finden.
Gleichzeitig wird die Produktion und der Verkauf von Abfallmarken für den Hauskehricht von der Zentralen Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) eingestellt. Die verkauften und sich im Umlauf befindenden Marken behalten jedoch Ihre Gültigkeit weiterhin.
Bei den Einwohnerdiensten können Kehrichtmarken bezogen werden, solange bis der Vorrat aufgebraucht ist. Die blauen ZAB-Gebührensäcke sind bereits überall im Detailhandel erhältlich.