Neue Unterkünfte für Asylsuchende in Aadorf

Gemeinde Aadorf
Gemeinde Aadorf

Münchwilen 13.08.2024 - 20:00

Aadorf erweitert die Unterbringungsmöglichkeiten für Personen aus dem Asylbereich.

Der Gemeindeplatz beim Gemeindehaus Aadorf.
Der Gemeindeplatz beim Gemeindehaus Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Laut einer Mitteilung der Peregrina-Stiftung konnte diese in der Gemeinde Aadorf neue Unterkünfte für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich finden. Die drei Liegenschaften befinden sich an der Obermoosstrasse 3 in Aadorf sowie an der Weidlistrasse 15 und Elggerstrasse 2 in Ettenhausen und bieten Platz für insgesamt 54 Personen.

Die Häuser an der Obermoosstrasse 3 und an der Weidlistrasse 15 werden bereits im August 2024 bezogen. Die Unterkunft an der Elggerstrasse 2 wird ab November 2024 in Betrieb genommen.

Die Bewohnenden werden Personen aus dem Asylbereich sein, welche einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Dies können sowohl alleinstehende Personen als auch Familien sein.

Aktuell sind keine Familien mit Kindern den neuen Unterkünften zugewiesen. Sollte sich dies ändern, werden die Kinder im schulpflichtigen Alter die öffentliche Schule besuchen.

Die Peregrina-Stiftung ist im Auftrag des Kantons Thurgau für die Unterbringung und die Schaffung geeigneter Strukturen für Personen aus dem Asylbereich zuständig.

Anwohnerschreiben und Richtigstellung

Die Gemeinde Aadorf wurde über die neuen Standorte in Aadorf und Ettenhausen in Kenntnis gesetzt und hatte keinen Einfluss auf diesen Entscheid. In einem Schreiben vom 6. August 2024 informierte die Bürgergemeinde Aadorf die Nachbarschaft der Liegenschaft Obermoosstrasse 3 in Aadorf über die «Temporäre Asylunterkunft».

Unter anderem wird erwähnt, dass die Vermietung der Liegenschaft auch im Zusammenhang mit dem bereits Ende März 2024 eingereichten Baugesuch steht, da der Fortschritt des Baubewilligungsprozesses nicht im gewünschten Tempo verläuft.

Diese Ausführung bedarf jedoch einer Richtigstellung und Präzisierung: Das erwähnte Baugesuch wurde am 25. März 2024 bei der Gemeinde eingereicht. Am 3. Juni 2024 stellte die Planungs- und Baukommission der Gemeinde Aadorf fest, dass die eingereichten Pläne überarbeitet und ergänzende Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Am 8. Juli 2024 reichte die Bauherrschaft die überarbeiteten Unterlagen bei der Gemeinde ein. Aus Gründen der Fairness werden während der Schulferienzeit keine Baugesuche öffentlich aufgelegt.

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