Steigende Kosten sorgen für Erhöhung der Wassergebühren

Der Gemeinderat Aadorf erhöht ab 1. Januar 2026 die Wassergebühren, um Versorgungssicherheit, Qualität und notwendige Investitionen langfristig zu sichern.

Wie die Gemeinde Aadorf mitteilt, hat der Gemeinderat neue Wassergebühren per 1. Januar 2026 beschlossen. Die Anpassung dient der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung und ist Folge notwendiger Investitionen sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Mit diesem Entscheid reagiert die Gemeinde auf die gestiegenen Anforderungen an Infrastruktur, Qualitätssicherung und gesetzliche Buchführungsvorgaben (HRM2). Die letzte Gebührenanpassung liegt mehrere Jahre zurück und das EW Aadorf muss seine Investitionen gezwungenermassen über Fremdkapital finanzieren. Die Sparte Wasser weist seit Jahren Verluste aus, was nun korrigiert werden soll.
Die Versorgungssicherheit und Qualität des Trinkwassers haben oberste Priorität und müssen gewährleistet bleiben. Mit der Anpassung der Wassergebühren wird die Grundlage für eine stabile und nachhaltige Wasserversorgung geschaffen.
Erneuerung und Ausbau des Wassernetzes geplant
Das Versorgungsgebiet des EW Aadorf ist stetig gewachsen, zuletzt mit der Übernahme der Wasserversorgung Wittenwil, so dass heute ein Wasserversorgungsnetz mit über 120 Kilometer Wasserleitungen und mehreren Pumpwerken und Reservoiren unterhalten wird.
In den kommenden Jahren stehen weitere Investitionen für die Erneuerung und Erweiterung des Wasserversorgungsnetzes an. Die geplanten Investitionen belaufen sich dabei auf rund 2,7 Millionen Franken.
Steigende Preise beim Material sowie höhere Anforderungen an die Wasserqualität verteuern diese Vorhaben zusätzlich.
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 verlängern sich die Abschreibungsfristen. Das führt zu einer geringeren Kostenumlage pro Jahr – jedoch auch zu Liquiditätsengpässen, welche ausgeglichen werden müssen.
Der Preisüberwacher hat die geplante Tariferhöhung geprüft und unter anderem vorgeschlagen, die Erhöhung zu staffeln oder die Grundgebühr für Zusatzwohnungen zu begrenzen. Der Gemeinderat hat diese Empfehlungen diskutiert, kommt jedoch zum Schluss, dass eine Etappierung die finanzielle Belastung der Wasserversorgung weiter verschärfen würde.
Der Entscheid des Gemeinderats untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung. Die Bevölkerung wird transparent über die Hintergründe informiert und hat die Möglichkeit zur Mitbestimmung.