Stettfurt: Gründung der LST Energie AG

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Münchwilen 28.04.2022 - 06:09

Wie die Gemeinde Stettfurt berichtet, stimmen die Gemeinderäte von Lommis, Stettfurt und Thundorf der Gründung einer Netzgesellschaft, der LST Energie AG, zu.

Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG.
Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG. - Roland Zumbühl

Im September 2021 haben die Gemeinderäte Lommis, Stettfurt und Thundorf in einer Absichtserklärung die Gründung einer gemeinsamen EW-Netzgesellschaft vereinbart. Gestützt darauf hat ein Steuerungsausschuss, dem je zwei Vertreter jeder Gemeinde angehört haben, zusammen mit externen Experten die Details der Netzgesellschaft ausgearbeitet.

Im März 2022 hat der Steuerungsausschuss den Gemeinderäten das Projekt und die beabsichtigte Vorlage an die Gemeindeversammlungen im Rahmen eines Informationsanlasses vorgestellt. Im April 2022 haben nun alle drei Gemeinderäte beschlossen, dass sie dieser Vorlage und damit der Gründung einer Netzgesellschaft der LST Energie AG zustimmen. Somit werden die Stimmberechtigten der drei Gemeinden je an ihren Versammlungen im Juni 2022 über diese Vorlage abstimmen.

Interkommunale Vereinbarung

Die drei Gemeinden legen den Stimmberechtigten als Erstes eine sogenannte Interkommunale Vereinbarung, das heisst einen Vertrag zwischen den Gemeinden, zur Beschlussfassung vor. In dieser Vereinbarung kommen die Gemeinden überein, dass sie gemeinsam eine Aktiengesellschaft gründen. Zudem ist festgehalten, dass die Gemeinden in diese Gesellschaft ihre gemeindeeigenen Elektrizitätswerke einbringen und dieser die Erschliessungspflichten im Bereich der Stromversorgung übertragen.

Die drei Gemeinden halten zusammen 100 Prozent des Aktienkapitals, jede Gemeinde zu einem Drittel. Sie bestimmen somit als Aktionäre die Eigentümerstrategie für die LST Energie AG. Die Netzgesellschaft wird eigenwirtschaftlich geführt, und sie finanziert sich im Rahmen des übergeordneten und kommunalen Rechts mittels öffentlicher Abgaben, regulierten Tarifen und wettbewerblichen Preisen für die von ihr erbrachten Leistungen.

Im Weiteren werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei neue Reglemente zu befinden haben. Zum einen werden die Bestimmungen zur Erschliessung mit Elektrizität aus den drei Beitrags- und Gebührenordnungen herausgelöst und in einem separaten Reglement zur Finanzierung der Erschliessung mit Elektrizität geregelt.

In diesem Reglement wird der Rahmen für die Beiträge, welche die LST Energie AG bei Erschliessungen erheben kann, festgelegt. Dabei wird die Terminologie gemäss Stromversorgungsgesetzgebung verwendet und es wird von Netzanschlussbeiträgen und Netzkostenbeiträgen gesprochen.

Dieses Reglement lautet für alle drei Gemeinden gleich, damit alle Kunden im zukünftigen Netzgebiet gleichbehandelt werden. Zum Zweiten wird das Sondernutzungsreglement zur Abstimmung kommen. Dieses neue Reglement regelt die Grundlagen für die Konzessionsabgabe, welche die LST Energie AG jeder Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grunds wird zahlen müssen.

Informationsveranstaltungen in Mai 2022

Die Gemeinderäte laden die Bevölkerung im Hinblick auf die Abstimmungen an den Gemeindeversammlungen zu drei Informationsveranstaltungen sein. Diese finden am 16. Mai 2022 in Thundorf (Gemeindesaal), am 17. Mai 2022 in Stettfurt (Tscharnerhaus) und am 18. Mai 2022 in Lommis (Mehrzweckhalle) statt. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr. Es werden Einladungen an alle Haushalte versandt. Die Botschaft für diese Vorlage kann auf den Webseiten der Gemeinden vorab eingesehen werden.

Die Herausforderungen in der Stromwirtschaft sind sehr vielfältig, was auch die Ereignisse der letzten Monate eindrücklich bestätigen. Die drei Gemeinderäte sind überzeugt, dass mit dem Zusammengehen ihrer drei Elektrizitätswerke ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer kundennahen und effizienten Versorgung mit Strom in den drei Gemeinden gemacht wird.

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