In Hallau wird der Rechnungsversand der Gebührenrechnungen geändert
Region Neuhausen 24.02.2023 - 17:17
Wie die Gemeinde Hallau mitteilt, wird ab 2023 der Rechnungsversand der Gebührenrechnungen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 22. November 2022 geändert.
Bis und mit dieser Rechnung hat man die Strom-, Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgrundgebühr vierteljährlich erhalten.
Die Abrechnungen für die Elektrizität liessen bisher keinen Spielraum offen bezüglich des Abrechnungszeitpunkts.
Diese mussten auf Ende Jahr erfolgen, damit die Abrechnungsperiode mit den Vorschriften von EICom übereinstimmte.
Zudem fielen die Rechnungsbeträge mit Strom-, Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgrundgebühr jeweils relativ hoch aus.
Abrechnungen erfolgen direkt durch die EKS AG
Mit dem Verkauf des Stromnetzes an die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG wird der Strom mit der beiliegenden Rechnung das letzte Mal verrechnet.
Ab dem 1. Januar 2023 erfolgen die Abrechnungen direkt durch die EKS AG.
Dies gibt der Gemeinde Hallau die Möglichkeit, den Abrechnungsmodus der Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgrundgebühren neu zu gestalten.
Ab dem Jahr 2023 wird der Rechnungsversand der Gebührenrechnungen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 22. November 2022 geändert.
Wasserzähler werden per 31. Oktober abgelesen
Die Wasserzähler werden per 31. Oktober des laufenden Jahres abgelesen, der Rechnungsversand erfolgt dann Mitte November für die Wasser und Abwassergebühren des laufenden Jahres.
Die Kehrichtgrundgebühren werden per 31. Oktober des laufenden Jahres separat in Rechnung gestellt.
Es gibt keine vierteljährliche A-Konto-Rechnungen mehr für Wasser, Abwasser und Kehrichtgrundgebühren. Vorauszahlungen unter dem Jahr sind weiterhin möglich.
Die Wasser- und Abwasserrechnungen werden gemäss Reglement der Gemeinde Hallau für die Abgabe von Wasser, Artikel 14, 17 und 21, nur noch an den Eigentümer der Liegenschaft gestellt.
Eigentümer muss selber Wasser- und Abwassergebühren verrechnen
Die Kehrichtgrundgebühren werden weiterhin an den Mieter gestellt. Für Fragen zu den Rechnungen der Werkgebühren steht die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
Bei einem Mieterwechsel muss man als Eigentümer der Liegenschaft die Wasser- und Abwassergebühren selber an den Mieter verrechnen.
Bei den Kehrichtgrundgebühren bekommt der Mieter die Schlussrechnung von der Gemeinde Hallau.
Bei Verkauf der Liegenschaft den Zählerstand mitteilen
Bei einem Verkauf der Liegenschaft muss man als Verkäufer den Zählerstand per Verkaufsdatum umgehend mitteilen.
Man bekommt dann die Schlussrechnung der Wasser- und Abwassergebühren von der Gemeinde Hallau zugesendet.
Die Kehrichtgrundgebühren werden ebenfalls per Verkaufsdatum zugesendet.