Die Gemeinde Uttwil retourniert hinterlegte Heimatscheine
Amriswil-Romanshorn 06.03.2024 - 15:11
Wie die Gemeinde Uttwil mitteilt, beginnt sie aufgrund von Gesetzesänderungen damit, ihr Depot aufzulösen und die Heimatscheine an Eigentümer zurückzugeben.
Wer früher umgezogen ist, musste bei der Gemeinde, aus der er wegzog, den Heimatschein abholen und ihn bei der neuen Wohngemeinde wieder hinterlegen.
Der Heimatschein diente bisher den Gemeinden als Grundlage zur Erfassung des Hauptwohnsitzes von volljährigen und zugezogenen Personen.
Mit der Einführung von E-Umzug, dem Online-Tool für An- und Abmeldungen bei Weg- respektive Zuzug, wurde der Heimatschein direkt von der alten zur neuen Wohngemeinde übermittelt.
Entfall der Heimatschein-Depots im Kanton Thurgau ab 2024
Seit dem 1. Januar 2024 entfällt nun auch das, da im Kanton Thurgau keine Heimatscheine mehr hinterlegt werden müssen.
Die Gemeinden können die nötigen Daten direkt beim Zivilstandsregister abfragen.
Die Einwohnerdienste Uttwil beginnen deshalb damit, die Heimatscheine den Einwohnenden zu retournieren.
Wichtig ist, dass die Heimatscheine von den Besitzern zu Hause trotzdem sorgfältig aufbewahrt werden.
Wichtige Hinweise für Umzüge
Da noch nicht alle Kantone die Hinterlegungspflicht aufgehoben haben, kann es bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Kanton sein, dass der Heimatschein verlangt wird.
Muss ein neuer Heimatschein ausgestellt werden, ist dies mit Kosten verbunden. Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt weiterhin bestehen.
Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen gemeldet werden.
In Uttwil kann dies persönlich am Schalter im Gemeindehaus oder online per E-Umzug gemacht werden.