Sommeri gibt wichtige Hinweise zur Steuererklärung 2023
Amriswil-Romanshorn 18.01.2023 - 18:40
Wie die Gemeinde Sommeri mitteilt, ist der Abgabetermin zur Einreichung der Steuererklärung 2023 per 30. April 2022 festgelegt.
Bereits im Januar 2023 erhielten die Einwohner die Steuerformulare 2022 zum Ausfüllen.
Darin sind die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022 sowie die Vermögenswerte per 31. Dezember 2022 zu deklarieren.
Unter der auf der Webseite der Gemeinde findbarer Adresse kann das Programm «eFisc2022» zum Ausfüllen der Steuererklärung heruntergeladen werden.
Der Abgabetermin ist der 30. April 2022
Die Steuerbelege wie Lohnausweis, Bankkontoauszüge und so weiter können elektronisch der Steuererklärung als Beilage hinzugefügt und auch in dieser Form eingereicht werden.
Die amtliche Originalsteuererklärung (Formular eins) muss weiterhin unterzeichnet dem Steueramt abgegeben werden.
Der Abgabetermin ist per 30. April 2022 festgelegt.
Den Steuerwert sowie den Mietwert der Liegenschaft können aus der Liegenschaftssteuerrechnung entnommen werden, welche man Anfang 2023 erhalten hat.
Der Steuerbetrag ist in drei Raten aufgeteilt
Die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 20223 wird man im April 2023 erhalten.
Der Steuerbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, welche per 31. Mai, 31. August und 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig sind.
Die Bevölkerung wird gebeten, keine alten Einzahlungsscheine zum Begleichen der Steuern 2023 zu verwenden, da sich bei jedem Betrag die Referenznummer ändert.
Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung
Fristverlängerungen sind jeweils bis zum 30. September 2023 möglich. Es wird gebeten, die Fristverlängerung für die Steuererklärung über die Webseite der Steuerverwaltung zu erfassen.
Über dieses Datum hinaus können Verlängerungen nur in tatsächlich begründeten Fällen gewährt werden.
Der Ausgleichs-/Rückerstattungszins für das Kalenderjahr 2023 beträgt 0,2 Prozent und der Verzugszins drei Prozent.