Sommeri: Wichtiges zur Krankenkassen-Prämienverbilligung 2022
Amriswil-Romanshorn 01.03.2022 - 19:12
Wie die Gemeinde Sommeri schreibt, gibt die Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde Sommeri die nötige Info über die Krankenkassenprämienverbilligung.
Auch im 2022 wird dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau die operative Durchführung der Krankenkassenprämienverbilligung übertragen. Für Auskünfte ist jedoch die Krankenkassenkontrollstelle der Gemeinde Sommeri zuständig.
Allen Einwohnern mit gesetzlichem Wohnsitz in Sommeri, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, wird im Verlauf des Frühjahres ein Antragsformular mit einem Begleitschreiben zugestellt. Auf dem Antragsformular werden nur der Antragsteller (Familienoberhaupt) und die bezugsberechtigten Personen aufgedruckt.
Die Einwohner sollen das Formular vollständig ausfüllen und dieses unverzüglich an die Gemeindeverwaltung Sommeri zurücksenden.
Steuerfaktoren und Bedingungen
Für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung 2022 sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Anhaltspunkt zur Berechnung der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung 2021 per Stichtag 31. Dezember 2021.
Die Steuerfaktoren, mit denen erwachsene Personen in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen, sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Der Antragsstellende sowie seine Familienmitglieder müssen bei einem Schweizer Krankenversicherer obligatorisch grundversichert sein. Es muss der Name der KVG Krankenkasse aufgeführt werden. Ohne diese Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet.
Kinderprämienverbilligung IPV
In der Schweiz nach dem KVG obligatorisch versicherte Kinder, deren Eltern ein steuerbares Vermögen ausweisen, erhalten keine Prämienverbilligung. Alle übrigen Antragsteller erhalten für Kinder der Jahrgänge 2004 bis 2021 1008 Franken pro Kind im Falle einer einfachen Steuer (zu 100 Prozent) der Eltern bis 1600 Franken. Diese Leistung kann nur beansprucht werden, wenn der Antragsteller für das Kind die Krankenkassenprämien bezahlt.
Bezugsberechtigte Kinder sind im zugestellten Antragsformular aufgeführt. Die Einwohner sollen auch für die Kinder die Krankenkasse eintragen, bei der sie grundversichert sind.