Tübach SG: Kantonspolizei beendet illegales Pokerturnier

Kantonspolizei St.Gallen
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Rorschach,

In der Nacht auf Samstag fand in Tübach SG eine Hausdurchsuchung statt, bei der neben Geldspielmaterial auch Bargeld und Waffen sichergestellt wurden.

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In Tübach wurde ein illegales Pokerspiel durch die Kantonspolizei beendet. (Symbolbild). - Pixabay

Wie die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) am Montag mitgeteilt hat, kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen in Tübach ein illegales Geldspiellokal.

Die ESBK ist die Aufsichtsbehörde über konzessionierte Schweizer Spielbanken, sie ist zugleich Strafbehörde und verfolgt in dieser Rolle das Angebot illegaler Spielbankenspiele. Die Kantonspolizei leistet in solchen Fällen Amtshilfe und handelt im Auftrag der ESBK.

18 Personen bei illegalen Pokerspiel in Industrieräumlichkeiten

Aufgrund von Hinweisen bestand der Verdacht, dass in Industrieräumlichkeiten in Tübach illegale Pokerspiele stattfinden.

In der Nacht von Freitag auf Samstag erfolgte der Zugriff durch die Interventionseinheit der Kantonspolizei St.Gallen. Diese traf in den Räumlichkeiten 18 Personen an und sicherte das Lokal.

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Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. (Symbolbild) - keystone

Anschliessend wurden sämtliche Personen durch Mitarbeitende der Kantonspolizei kontrolliert und befragt. Im Auftrag der ESBK wurden sämtliche Räumlichkeiten durchsucht.

Dabei konnten mehrere tausend Franken Bargeld, Geldspielmaterial wie beispielsweise Spielchips, Elektronik und Waffen sichergestellt werden.

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe

Im Einsatz standen rund 50 Angehörige der Kantonspolizei St.Gallen von mehreren Fachdiensten. Der Einsatz dauerte über acht Stunden.

Wer Spielbankenspiele durchführt, ohne die entsprechende Konzession dafür zu haben, Spielbankenspiele organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.

Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Gegen die verantwortlichen Personen hat die ESBK ein Strafverfahren eröffnet.

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