32'000 Fahrzeuge im MFK-Prüfrückstand – TCS besorgt

Circa 32'000 Fahrzeuge im Kanton St.Gallen sind im Prüfrückstand zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Der TCS Sektion St.Gallen-Appenzell ist besorgt.

Wie die TCS Sektion St.Gallen–Appenzell I.Rh. schreibt, nimmt sie mit Besorgnis zur Kenntnis, dass circa 32'000 Fahrzeuge im Kanton St.Gallen im Prüfrückstand zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle (kurz MFK) sind.
Fahrzeugflotte wird immer älter
Die Fahrzeugflotte im Kanton St.Gallen und anderen Kantonen wird immer älter. Der Absatz an Neufahrzeugen stagniert, respektive nimmt ab. Durch das zurückhaltende Konsumverhalten wird der Fahrzeugbestand immer älter. Im Allgemeinen hat der Fahrzeugbestand zugenommen, was sich auch auf die Bevölkerungsentwicklung zurückführen lässt.
Die TCS Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. mit ihren Service Centern in St.Gallen-Winkeln und Eschenbach ist ein offizieller Delegationsbetrieb des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen. Die Sektion führt seit mehr als drei Jahrzehnten im Auftrag des Kantons St. Gallen amtliche Motorfahrzeugkontrollen an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Motorrädern durch. Der Fahrzeughalter hat also die Wahl, an welchem Ort er die MFK durchführen möchte.
Fahrzeuge, welche in der Schweiz immatrikuliert sind, müssen in einem im Strassenverkehrsgesetz geregelten Intervall auf Verkehrssicherheit und Umweltemissionen geprüft werden.
Nach der ersten Inverkehrsetzung findet im Kanton St.Gallen nach fünf Jahren die erste MFK statt. Danach sind regelmässige Kontrollen alle drei Jahre nötig und in der Folge alle zwei Jahre. Die genauen Intervalle können je nach Fahrzeugtyp variieren. Die Richtlinien der einzelnen Strassenverkehrsämter müssen beachtet und eingehalten werden.
Je grösser der Rückstand, je mehr ungeprüfte Fahrzeuge auf den Strassen
Die Schweiz hat generell einen modernen Fahrzeugbestand, welcher sich auf dem Strassennetz bewegt. Die wachsende Anzahl an Elektrofahrzeugen und der Umstand, dass bei Herrn und Frau Schweizer neuere Modelle beliebt sind, tragen zu diesem Strassenbild bei.
2024 wurden in der Schweiz knapp 4,8 Millionen Personenwagen registriert, davon entfallen 555 auf 1000 Einwohner im Kanton St.Gallen. Der schweizerische Durchschnitt bewegt sich seit 2012 stabil zwischen 535 und 543 Fahrzeugen auf 1000 Einwohner.
Trotz eines modernen Fahrzeugbestands obliegt die Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit nicht beim zuständigen Strassenverkehrsamt, sondern beim jeweiligen Fahrzeughalter.
Der Fahrzeughalter bekommt zu gegebener Zeit ein schriftliches Aufgebot zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle MFK des Fahrzeuges. Dieser Aufforderung zur Kontrolle muss der Fahrzeughalter nachkommen, sofern er das Fahrzeug weiterhin auf den Strassen lenken möchte und der Versicherungsschutz gewahrt bleibt.
Verantwortung beim Fahrzeughalter und -lenker
Auch wenn das Aufgebot zur amtlichen Motorfahrzeugkontrolle ausbleibt, bleibt der Fahrzeughalter und -lenker für den Betriebszustand des Fahrzeugs verantwortlich. Bei einem Unfall wird er gegebenenfalls haftbar.
Die TCS Sektion St. Gallen-Appenzell I.Rh. nimmt den grossen und stetig zunehmenden Prüfrückstand bei der MFK deshalb besorgt zur Kenntnis.
Es ist ratsam, das Fahrzeug rechtzeitig zu prüfen, auch wenn das Aufgebot zur MFK nach Ablauf des Prüfintervalls ausbleibt. Die amtliche Motorfahrzeugkontrolle kann wahlweise beim Strassenverkehrsamt oder in den TCS-Centren St. Gallen-Winkeln oder Eschenbach durchgeführt werden.
Die TCS Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. empfiehlt Fahrzeughaltern zudem einen MFK-Vortest, um den Betriebszustand ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen.