St. Gallen

    Kanton St. Gallen: 4,6 Millionen Franken mehr für die Biodiversität

    Staatskanzlei Kanton St. Gallen
    Staatskanzlei Kanton St. Gallen

    Stadt St. Gallen,

    Im Kanton St. Gallen sollen ab 2028 zusätzlich 4,6 Millionen Franken in Biodiversität und Landschaft fliessen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende 2026.

    Kanton St. Gallen
    Blick auf das Pfarreiamt St. Gallen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Auf den 1. Januar 2028 werden mit dem IV. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz die Vernetzungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge zur neuen Beitragsart «Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zusammengeführt. Mit der Kofinanzierung der Beiträge zwischen Bund und Kanton sollen so künftig zusätzlich 4,6 Millionen Franken in die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität fliessen. Nun beginnt die Vernehmlassung.

    Die St. Galler Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und Landschaftsqualität. Gemäss den Vorgaben des Bundes gilt es, die Vernetzungsbeiträge und Beiträge für die Landschaftsqualität zur neuen Beitragsart «Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zusammenzulegen. Damit erhöht sich die Fördersumme für diese Anliegen um 4,6 Millionen Franken. Der Bund finanziert 90 Prozent davon.

    Für den Kanton fallen Mehrausgaben von rund 460'000 Franken an. Neu gilt ein einheitliches Massnahmenset im ganzen Kanton.

    Dies ermöglicht es, kantonsweite Ziele mit regionalem Bezug zu definieren und gezielt Schwerpunkte zu setzen. Mit dem IV. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz kann die Regierung auch den administrativen Aufwand reduzieren, die Aufgaben zwischen den politischen Gemeinden respektive den regionalen Projektorganisationen sowie dem Kanton schärfen und die Synergien zur Steigerung der Effizienz und Wirkung der Instrumente erhöhen.

    Die Umsetzung und Realisierung der Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität erfolgt durch das Landwirtschaftsamt. Die politischen Gemeinden respektive die regionalen Projektorganisationen beraten vor Ort und unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte bei der Anmeldung und Erfassung der Massnahmen.

    Die Regierung startet nun die Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar. Vernehmlassungsantworten können bis am 31. Dezember 2026 dem Landwirtschaftsamt eingereicht werden.

    Kommentare

    User #3593 (nicht angemeldet)

    Peanuts was uns die Natur wert ist dabei versorgt sie uns permanent mit dem Existenziellen

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