Mehr Freiraum für Aussenrestaurants und Geschäftsauslagen

Nau.ch Lokal
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Stadt St. Gallen,

St.Gallen überarbeitet die Leitfäden für Aussenrestaurationen und Geschäftsauslagen, ab 2026 gelten neue Regeln für Gestaltung und Bewilligungen.

Die Bankgasse im Klosterviertel von St. Gallen.
Die Bankgasse im Klosterviertel von St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Der öffentliche Raum ist Begegnungsort, Lebensraum und Spiegel der Gesellschaft, schreibt die Stadt St.Gallen. Gastronominnen, Gastronomen und Gewerbetreibende dürfen öffentliche Flächen in Gassen, auf Plätzen und Trottoirs für Aussenrestaurants und Warenauslagen nutzen.

Mit zwei neuen Leitfäden klärt die Stadt die Rahmenbedingen für die Nutzung. Ziele sind mehr Gestaltungsspielraum und eine Vereinfachung des Bewilligungsprozesses. Beide Leitfäden gelten ab 2026.

Die Stadt St.Gallen erarbeitete im Jahr 2000 die ersten Leitfäden für die Nutzung von öffentlichen Flächen. Seither ist der Nutzungsdruck in den Strassen, Gassen und auf den Plätzen markant gestiegen, und die Anzahl an Aussenrestaurationen in der Innenstadt hat sich mehr als verdoppelt (von 75 auf 168).

Öffentlicher Raum modern geregelt

Weiter beanspruchen vermehrt auch andere Nutzungen, wie Veranstaltungen, Begrünung oder Fuss- und Veloverkehr, den öffentlichen Raum. Ebenso sollen Menschen mit Behinderungen am Angebot der Innenstadt barrierefrei teilhaben können.

Die Leitfäden aus dem Jahr 2000 gaben auf die Frage, wie diese Ansprüche geregelt werden, keine Antworten. Deshalb liess der Stadtrat die Leitfäden Aussenrestaurationen und Geschäftsauslagen auf öffentlichem Grund überarbeiten.

Zusammenarbeit mit Gastronomie und Gewerbe

Für die Überarbeitung der Leitfäden hat die Stadt 23 Interessengemeinschaften aus Gewerbe, Gastronomie und Gesellschaft miteinbezogen. Die Interessensgruppen wurden im Rahmen einer Veranstaltung informiert und sie konnten sich schriftlich zu den Entwürfen der Leitfäden äussern.

Die Stadt stimmte die verschiedenen Interessen ab, um eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Gastronomie und Gewerbe zu schaffen. Es galt, den Gestaltungsspielraum für das Gewerbe zu vergrössern, den Charakter der Innenstadt zu bewahren und Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen des öffentlichen Raums zuvorzukommen.

Leitfäden Pflicht für Innenstadt

Mit den Leitfäden wird der Gestaltungs- und Nutzungsrahmen in der Innenstadt festgelegt. Ausserhalb der Innenstadt stellen die Leitfäden eine Empfehlung dar.

Wer Geschäftsauslagen oder eine Aussenrestauration auf öffentlichem Grund betreiben möchte, braucht eine Bewilligung der Gewerbepolizei. Aussenrestaurationen benötigen zusätzlich eine Baubewilligung, um die Lage der Nutzfläche in der Stadt und die Betriebszeiten zu bestimmen.

Mehr Gestaltungsspielraum für Aussenrestaurants

Der Leitfaden für die Aussenrestaurationen im öffentlichen Raum setzt neu messbare Vorgaben für die Ausstattungen und einen Gestaltungsrahmen. Im Rahmen dieser Vorgaben können die Gewerbetreibenden das Mobiliar frei auswählen und anpassen.

Damit wird der Gestaltungsspielraum für die Restaurationsbetriebe vergrössert. Weiter sind Eigenwerbung und Werbung für Marken, deren Produkte im Restaurant angeboten werden, auf mobilen Ausstattungen, wie etwa den Sonnenschirmen, neu zulässig.

Beleuchtungen, Buffets, Eisstände und Werbefiguren sind möglich, wobei mobile Ausstattungen und die Werbeobjekte bestimmte Grössen und Abstände einzuhalten haben. Nicht gestattete Ausstattungen sind im Leitfaden explizit aufgeführt.

Schutz des Ortsbildes

Zum Schutz des Ortsbildes und der Umwelt schliesst der Leitfaden beispielsweise schwerfällige und dem Stadtraum fremde Ausstattungen, wie Loungemöbel, Strandkörbe, Gondeln, Kutschen, ebenso Heizungen wie Heizpilze, Gasfackeln, Fackeln, Holz- und Kohleöfen aus.

Der Baubewilligungsprozess für Aussenrestaurationen wurde vereinfacht: Im Gegensatz zu früher muss das Baugesuch die Gestaltung und die Platzierung der Ausstattungen nicht mehr aufzeigen.

Etablierte Praxis bei Geschäftsauslagen

Der neue Leitfaden für die Geschäftsauslagen baut weitergehend auf der bisherigen Praxis auf. Beispielsweise dürfen Geschäfte Kübelpflanzen, floristische Dekorationen und ein Gartentischchen mit Stühlen oder einer Sitzbank entlang der Fassade aufstellen, solange sie über eine Bewilligung der Gewerbepolizei für die Nutzfläche verfügen.

Geschäfte, die bisweilen ohne bewilligte Nutzfläche Kübelpflanzen in der Gasse platziert hatten, müssen neu eine Nutzfläche beantragen und entsprechende Gebühren bezahlen. Somit wird die Praxis für die Geschäfte denjenigen der Aussenrestaurants angepasst.

Der Leitfaden für die Geschäftsauslagen tritt ab Januar 2026, der Leitfaden für die Aussenrestaurationen tritt ab März 2026 in Kraft. Sie sind per sofort auf der städtischen Website unter «Wirtschaft und wohnen» in der Rubrik «Bewilligungen Gewerbe» neues Fenster verfügbar. Die Gastronomiebetriebe und Ladengeschäfte, welche im Besitz einer entsprechenden Bewilligung sind, werden von der Stadtpolizei als Bewilligungsstelle direkt angeschrieben.

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