Region Bodensee: Vier Anzeigen bei Verkehrskontrolle

Kantonspolizei St. Gallen
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Stadt St. Gallen,

Am Freitag fand in der Region Bodensee eine Verkehrskontrolle statt. Es kam zu vier Anzeigen. Ein Fahrzeug wurde stillgelegt.

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Kantonspolizei St. Gallen - Kantonspolizei St. Gallen

Am Freitagabend, in der Zeit zwischen 17 Uhr und Mitternacht, haben Mitarbeitende der Kantonspolizei St.Gallen und des Strassenverkehrsamts St.Gallen auf den Strassen entlang des Bodensee-Ufers technische Verkehrskontrollen durchgeführt.

Es wurden insgesamt 17 Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Dabei mussten vier Verkehrsteilnehmende zur Anzeige gebracht werden.

Bei einem kontrollierten Fahrzeug besteht der Verdacht auf eine Leistungssteigerung. Ein Auto wurde stillgelegt. Folgende Verstösse wurden im Verlauf der Kontrolle festgestellt:

Mann muss Auto zur Nachkontrolle

19.30 Uhr: Beim Auto eines 28-jährigen Autofahrers ergab sich der Verdacht auf eine mögliche Leistungssteigerung. Das Auto wurde sichergestellt. Eine Leistungsmessung wird zeigen, ob sich der Verdacht erhärtet und der Mann zur Anzeige gebracht wird.

21:20 Uhr: Am Auto eines 35-jährigen Mannes wurde eine typenfremde Schalldämpferanlage festgestellt.

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21:50 Uhr: Beim Auto eines 21-jährigen Mannes wurden mehrere nicht eingetragene aerodynamische Anbauteile sowie weitere typenfremde Anbauteile festgestellt.

Zudem war die Klappensteuerung der Auspuffanlage abgehängt worden, sodass die Auspuffklappe offenstand. Das Motorsteuergerät zeigte zudem eine Fehlermeldung. Das Fahrzeug muss zu einer Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt.

Ein Auto wurde aus Sicherheitsgründen stillgelegt

22:50 Uhr: Der hintere rechte Reifen vom Auto eines 22-jährigen Mannes war so stark abgefahren, dass das Innengewebe sichtbar war. Das Auto wurde aus Sicherheitsgründen stillgelegt.

23:45 Uhr: Am Auto eines 27-jährigen Mannes wurde eine typenfremde Auspuffanlage festgestellt. Zudem verursachte der Mann beim Fahren vermeidbaren Lärm.

Die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.

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