St.Gallen: Das Projekt für die neue Bibliothek wird angepasst
Stadt St. Gallen 15.11.2024 - 16:20
Nach kritischen Rückmeldungen und Gesprächen mit den politischen Parteien wird das Projekt nun angepasst und die regionale Bibliotheksförderung überarbeitet.
Wie die Stadt St.Gallen schreibt, haben Kanton und Stadt die Ergebnisse der Vernehmlassung zur neuen Bibliothek St.Gallen eingehend analysiert.
Die im Herbst 2023 vorgelegte Vernehmlassungsvorlage stiess insbesondere bei einem Teil der politischen Parteien auf Kritik. Daraufhin führten Kanton und Stadt vertiefte Gespräche mit den politischen Parteien und Fraktionen.
Aufgrund der Vernehmlassung und der Gespräche haben Kanton und Stadt entschieden, die Vorlage zu überarbeiten.
Geprüft werden Anpassungen des Bauvolumens, der Betriebskosten, der Kostenaufteilung von Stadt und Kanton sowie Aspekte der regionalen Bibliotheksförderung. Auch der Nutzen der neuen Bibliothek für das gesamte Kantonsgebiet soll noch stärker hervorgehoben werden.
Freier Zugang für alle zum «Marktplatz des Wissens»
Unverändert bleibt die Ausrichtung der neuen Bibliothek als «Public Library». Das Konzept wurde in der Vernehmlassung breit unterstützt.
Als Marktplatz des Wissens fördert die neue Bibliothek das lebenslange Lernen, hilft beim Einordnen von Informationen und macht Wissen für alle zugänglich.
Ihre digitalen Angebote und Dienstleistungen baut die Bibliothek stetig aus. Sie bringt Menschen zusammen und wird zu einem beliebten Treffpunkt für die ganze Bevölkerung.
Angepasste Vorlage bis Ende 2025 an Kantonsrat beziehungsweise Stadtparlament
Die Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt an einem zentralen Ort ist ein klarer Auftrag aus dem Bibliotheksgesetz.
In den nächsten Monaten wird das Vorhaben für eine gemeinsame Bibliothek von Stadt und Kanton überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist, eine breit abgestützte und mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren.
Es wird angestrebt, eine entsprechend angepasste Vorlage bis Ende 2025 dem Kantonsrat beziehungsweise dem Stadtparlament zur Beratung zuzuleiten. Über das Vorhaben entscheiden im Anschluss sowohl das Stimmvolk in der Stadt St.Gallen wie auch im Kanton.