Balgach: Nach der Lehre droht eine falsche Steuerrechnung

Wer 2025 oder 2026 die Lehre abgeschlossen hat, sollte in Balgach SG die provisorische Steuerrechnung anpassen lassen. Der Ausgleichszins beträgt 0,25 Prozent.

Im Januar dieses Jahres haben Sie eine vorläufige Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Nuller-Rechnung». Infolge des Eintritts ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspricht.
Aus diesem Grund raten wir Ihnen, die Steuerfaktoren 2026 anpassen zu lassen. Die Gemeinde benötigt dazu jene Angaben, die Sie sonst in der ordentlichen Steuerklärung die Sie sonst in der ordentlichen Steuerklärung angeben (Nettolohn, Berufskosten, Krankenkassenprämie etc.). Aufgrund Ihrer Angaben können Sie eine abgeänderte vorläufige Rechnung erhalten. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass jede Zahlung – auch eine zu hohe – bis zur definitiven Veranlagung zu Ihren Gunsten verzinst wird. Umgekehrt wird der Fehlbetrag aus einer zu tiefen Veranlagung zu Ihren Lasten verzinst. Der einheitliche Zinssatz für diesen Ausgleichszins wird jährlich durch die Regierung festgesetzt und beträgt derzeit 0.25%. Falls wer eine korrigierte provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2026 wünschr, bittet die Gemeinde, mit dem Steueramt Balgach Kontakt aufzunehmen.






