Grobkonzept der Alterszentren in Bever genehmigt

Nau.ch Lokal
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Engadin 01.05.2022 - 07:30

Die Gemeinde Bever stimmt dem Grobkonzeptes für die beiden neuen Alterszentren Du Lac und Promulins mit Mehrkosten zulasten der Gemeinden zu.

Landschaftsfoto vom Beverin in Bever.
Landschaftsfoto vom Beverin in Bever. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Bever berichtet, genehmigte der Stiftungsrat der SGO am Dienstag, 8. März 2022, einstimmig das von der eingesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagene Grobkonzept für die beiden neuen Alterszentren Promulins und Du Lac und empfiehlt das Szenario 3 der dargelegten Mietzins-Szenarien.

Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen erfolgte im Zeitraum 4. April 2022 bis Freitag, 22. April 2022 mit dem Ziel, die Zustimmung zum Grobkonzept und zum empfohlenen Mietzins-Szenario 3 seitens der Gemeinden einzuholen.

Berechnungen zeigen auf, dass ein Mietzins von je 700'000 Franken pro Standort tragbar scheint, die überschiessenden Kosten (gleich Fehlbetrag) in den Jahren 2024 bis 2028 sollen zulasten der Gemeinden finanziert werden, wobei maximal 553'734 Franken im Jahr 2025, 347'190 Franken im Jahr 2026, 103'886 Franken im Jahr 2027 und 20'624 Franken im Jahr 2028 anfallen sollen.

Zusätzlich sollen die Gemeinden einen Mietzinsbeitrag von 1,6 Millionen jährlich leisten und finanzieren.

Bever hätte einen jährlichen Mietzinsbeitrag von 39'520 Franken

Die Kosten für die Gemeinde Bever würden sich im höchsten Fall bei 13'500 Franken bis 500 Franken für den Fehlbetrag für die Jahre 2024 bis 2028 bewegen, sofern die errechneten Baukosten und Belegungszahlen dann effektiv erreicht werden können. Der Mietzinsbeitrag würde sich pro Jahr auf aktuell 39'520 Franken pro Jahr belaufen.

Nicht unerwartet führt der Bau von zwei Pflegeheimen an zwei Standorten zu Mehrkosten, die keinen kostentragenden Betrieb zulassen. Die Frage, die sich nun stellt, wie teuer die beiden Pflegestandorte schlussendlich werden und wieviel die Oberengadiner Gemeinden schlussendlich zusätzlich beisteuern müssen.

Die Pflegeheime sollen gemeinsam mit einer Rechnung betrieben werden, um das gemeinsame Risiko der Nichtauslastung zu tragen. Das ist ein Grundsatz, wie auch die Wahlfreiheit. In Graubünden sind die Taxen durch den Kanton Graubünden vorgeschrieben.

Dem Antrag des Stiftungsrates der SGO mit der Genehmigung der Variante 3 des Grobkonzeptes für die beiden neuen Alterszentren Du Lac und Promulins mit Mehrkosten zulasten der Gemeinden wird zugestimmt, sofern sich alle Gemeinden für einen Anteil am Mietzinszuschuss von 1,6 Millionen sowie einer Defizitfinanzierung der Jahre 2025 bis 2028 aussprechen.

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