Pontresina

In Gemeinde Pontresina gilt ein generelles Feuerwerksverbot

Nau.ch Lokal
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Am 29.12.2023 - 09:04

Wie die Gemeinde Pontresina mitteilt, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen und Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet verboten.

Dorfzentrum Pontresina.
Dorfzentrum Pontresina. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Laser- und andere Lichtshows.

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