In Gemeinde Pontresina gilt ein generelles Feuerwerksverbot
Nau.ch Lokal
Am 29.12.2023 - 09:04
Wie die Gemeinde Pontresina mitteilt, ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen und Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gemeindegebiet verboten.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Ausgenommen vom Feuerwerksverbot sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows sowie Laser- und andere Lichtshows.