In Samnaun muss jede Art von Umzug gemeldet werden

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Engadin 01.10.2022 - 06:48

Wie die Gemeinde Samnaun berichtet, müssen alle Umzüge sowie Zu- und Wegzüge innerhalb von zwei Tagen an die Gemeinde gemeldet werden.

Umzug
Umzugs-Kartons (Symbolbild) - Pexels

Die Gemeinde Samnaun stellt vermehrt fest, dass Adressänderungen oder Informationen über einen Arbeitgeberwechsel nicht an die Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Mit einem Schreiben informiert die Einwohnerkontrolle alle Einheimischen, Betriebe und Arbeitnehmer Samnauns über das korrekte Vorgehen.

Es müssen sämtliche Adressänderungen (Umzüge) innerhalb von zwei Tagen an die Gemeinde Samnaun gemeldet werden.

Dazu zählt der Zuzug nach Samnaun, der Wegzug in die Schweiz oder ins Ausland sowie Umzüge innerhalb der Gemeinde.

Die Wohnungsnummer ist unbedingt mitanzugeben

Dies betrifft sowohl in- und ausländische Angestellte wie auch die einheimische Bevölkerung.

Es ist zu beachten, dass immer die Wohnungsnummer bekannt zu geben ist.

Dies ist insbesondere bei Personal- beziehungsweise Mehrfamilienhäusern relevant.

Arbeitgeberwechsel sind vom Arbeitgeber zu melden

Zudem muss jeder Arbeitgeberwechsel vom Arbeitgeber zwingend an die Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Dies gilt auch, wenn die Person bereits eine Aufenthaltsbewilligung besitzt.

Bei Abmeldungen aus Samnaun ist es unbedingt erforderlich die korrekte Wegzugsadresse anzugeben, besonders wenn die Person in die Schweiz wegzieht.

Alle Bewilligungen verlieren beim Wegzug ihre Gültigkeit

Bei einer Abmeldung ins Ausland verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit. Dies gilt für alle Bewilligungen.

Meldungen können bequem von zu Hause aus über die Gemeindewebseite erledigt werden oder zu den gewohnten Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei.

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