Bearbeitung der Steuererklärung verzögert sich in Birwinken
Weinfelden 29.04.2023 - 08:00
Wie die Gemeinde Birwinken angibt, können die Steuererklärungen 2022 aufgrund der Einspielung einer neuen Software nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Die kantonale Steuerverwaltung hat den Abgabetermin für den ganzen Kanton einheitlich auf 30. April 2023 festgesetzt.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristverlängerung bis 30. September 2023 (maximal bis 31. Dezember 2023) möglich.
Provisorische Steuerrechnung 2023
Vor kurzem wurden die provisorischen Rechnungen der Staats- und Gemeindesteuern 2023 an alle Steuerpflichtigen in der Gemeinde Birwinken zugestellt.
Das Finanzamt Birwinken empfiehlt allen Steuerpflichtigen, vor allem bei höherem steuerbarem Einkommen im Vergleich zum Vorjahr, beim Gemeindesteueramt eine Anpassung der Rechnung zu verlangen.
Somit können eine hohe Schlussrechnung beziehungsweise eine Nachzahlung, wie allfällige Ausgleichszinsen vermieden werden.
Weist das Einkommen keine oder nur geringe Veränderungen auf, besteht kein Handlungsbedarf.
Auf eine korrekte Eingabe der Daten ist zu achten
Bei elektronischen Einzahlungen per Internet (e-Banking) gilt zu beachten, dass die Referenzzeile des zugestellten Einzahlungsscheines zu übernehmen ist.
Somit wird die Zahlung auf das richtige Steuerjahr verbucht.
Veranlagungsstand 2021 und 2022
Infolge der Einführung einer neuen Steuersoftware sowie personellen Engpässen kommt es aktuell zu grösseren Verzögerungen im Veranlagungsverfahren.
Insbesondere Steuererklärungen 2022 konnten bisher nur vereinzelt bearbeitet werden. Dieser Zustand wird leider noch einige Zeit andauern – eine Prognose ist aktuell nicht möglich.