Bischofszell TG: Nach Unfall mit Katze und Wildtier – weitergefahren

Kantonspolizei Thurgau
Kantonspolizei Thurgau

Weinfelden,

Zwei Autofahrer fuhren Ende November in Bischofszell TG nach Kollisionen mit Tieren weiter, ohne sich bei der Polizei zu melden.

Rehlein, bleib bloss stehen: Doch nicht immer verlaufen Begegnungen mit Wildtieren harmlos. Daher nimmt man hinter dem Steuer besser den Fuss vom Gas und fährt noch vorausschauender.
In Bischofszell kam es zu einem Wildunfall. - Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Am Abend des 23. November fuhr ein Autofahrer auf der Steigstrasse in Richtung Bischofszell. Auf Höhe der Verzweigung mit der Oberen Bisrütistrasse sprang eine Katze auf die Strasse, worauf es zum Zusammenstoss kam und die Katze davonrannte.

Der Mann entfernte sich vom Unfallort, ohne sich bei der Polizei zu melden. Er konnte dank Zeugenhinweisen kurze Zeit später ermittelt werden.

Gegenüber den Einsatzkräften der Kantonspolizei Thurgau gab der 80-Jährige an, nicht von der Meldepflicht im Zusammenhang mit Haustieren gewusst zu haben.

Mann nach Wildunfall in Bischofszell verzeigt

Am 27. November erschien ein Mann gegen 15.30 Uhr beim Polizeiposten Bischofszell und meldete, dass er in den frühen Morgenstunden auf der Steigstrasse auf Höhe des Waldstücks Schlatterholz mit seinem Auto mit einem Wildtier kollidiert sei.

wildunfall
Ein Schild weist auf einen Wildunfall hin. - dpa

Der 50-Jährige gab an, nicht von der unmittelbaren Meldepflicht nach einem Wildunfall gewusst zu haben. Der aufgebotene Wildhüter konnte das Tier nicht mehr auffinden. Beide Männer werden bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell zur Anzeige gebracht.

Eine Kollision mit einem Tier muss gemeldet werden

Die Kantonspolizei Thurgau erinnert daran, die Aufmerksamkeit jederzeit auf die Strasse zu richten. Tiere, ob Wild- oder Haustiere, können unvermittelt und zu jeder Tageszeit auf die Fahrbahn gelangen.

Wer vorausschauend fährt und die Geschwindigkeit anpasst, trägt wesentlich dazu bei, Risiken zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.

Ein Unfall mit einem Wild- oder Haustier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer einen Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich strafbar.

Vorgehen nach einem Unfall mit einem Tier

Sichern Sie, wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck, um Folgeunfälle zu verhindern. Melden Sie den Unfall sofort der Polizei über die Notrufnummer 117.

Die Polizei bietet im Anschluss einen Wildhüter oder Jäger auf. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und, wenn nötig, von seinem Leiden zu erlösen.

Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann. Nähern Sie sich Wildtieren nicht und warten Sie auf den Wildhüter, den Jäger oder die Polizei.

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