Einwohner sollen sich in Birwinken an die Ruhezeiten halten
Weinfelden 04.07.2023 - 09:41
Wie die Gemeinde Birwinken mitteilt, sind an Sonn-und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten lärmige Arbeiten und laute Musik zu unterlassen.
Die schönen Sommertage laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich wieder draussen aufzuhalten.
Dabei muss aber auch an die Nachbarschaft und die geltenden Ruhezeiten gedacht werden. Die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr gilt es in Birwinken einzuhalten.
Die Verursachung von Lärm durch Musik, laute Gespräche und Gelächter ist dann zu unterlassen und eine allfällig stattfindende Party ist in das (Wohnungs-)Innere zu verlegen.
Keine lärmigen Gartenarbeiten während der Mittagszeit
Über die Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sollten Lärmimmissionen wie Rasen mähen, Häckseln, Trimmen et cetera gemieden werden.
Zudem sollten Nachbarn auch zur Tageszeit keinen stundenlangen, übermassigen Lärmbelästigungen ausgesetzt werden.
Auch Tiere dürfen keinen Lärm machen
Im Weiteren sind Nachbarn oftmals auch Lärmbelästigungen von Tieren wie bellenden Hunden, krähenden Hähnen, gackernden Hühnern et cetera ausgesetzt.
Auch in dieser Hinsicht sind die gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten und eine mögliche Einstallung von Hühnern und Hähnen zu prüfen.
Die Einschränkung durch Einstallungsvorschriften gilt nicht nur im öffentlich-rechtlichen, sondern auch im Rahmen des privatrechtlichen Immissionsschutzes.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz
Laut Zivilgesetzbuch (ZGB) ist von Immissionen von einem Grundstück auf das andere die Rede, die zulässig sind, soweit sie nicht zu einer übermässigen Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn führen.
«Übermässig» ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Was konkret zumutbar – also nicht übermässig – ist, entscheidet in einer Streitsache ein Gericht.
Die gegenseitige Rücksichtnahme ist eine wichtige Voraussetzung eines guten nachbarlichen Zusammenlebens.
Im Alltag ist allerdings auch stets eine gewisse Toleranz angezeigt, ist doch letztlich jedermann vielleicht irgendeinmal auf die Nachsicht des Nachbarn angewiesen.