Gemeinde Sulgen erinnert an die Hundesteuer 2024
Weinfelden 02.04.2024 - 14:24
Wie die Gemeinde Sulgen berichtet, beträgt die Hundesteuer 2024 für den ersten Hund 80 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 130 Franken.
Gemäss Artikel zehn des Gesetzes über das Halten von Hunden sind Hundehalter verpflichtet, in ihrer Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten.
Die Rechnung über die Hundesteuer 2024 wird allen registrierten Hundehaltern in den nächsten Tagen (Stand 2. April 2024) zugestellt.
Ein Hund kostet 80 Franken pro Jahr, jeder weitere Hund im gleichen Haushalt 130 Franken pro Jahr. Die Hundesteuer ist bis Ende April 2024 zu entrichten.
Meldepflicht bei Änderungen
Falls ein Hund stirbt oder weitergegeben wird, erfolgt von Gesetzes wegen keine Rückerstattung.
Wer einen Hund hält, aber bis Anfang April keine Rechnung erhalten hat, wird hiermit aufgefordert, sich bei der Hundekontrollstelle zu melden.
Änderungen müssen innert zehn Tagen bei der Amicus-Datenbank und innert 30 Tagen bei der Hundekontrollstelle der Wohngemeinde gemeldet werden.
Damit während der Setzzeit die Wildtiere und ihr Nachwuchs nicht gestört werden, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand auf dem gesamten Kantonsgebiet Leinenpflicht.