Schützenswerte Objekte in Sulgen wurden neu definiert
Weinfelden 26.02.2024 - 14:32
Wie die Gemeinde Sulgen meldet, trat der revidierte Schutzplan Natur- und Kulturobjekte in Kraft. Der Fokus liegt auf 60 Kulturobjekte sowie 40 Naturobjekte.
Der Gemeinderat Sulgen hat den revidierten Schutzplan Natur- und Kulturobjekte per 16. Februar 2024 in Kraft gesetzt.
Im neuen Schutzplan sind rund 60 Kulturobjekte sowie 40 Naturobjekte aufgeführt. Bei den Kulturobjekten wurden rund 150 Objekte aus dem Schutzplan entlassen.
«Wir haben uns bei der Überarbeitung auf die vom Amt für Denkmalpflege als besonders wertvoll eingestuften Objekte konzentriert und den bisherigen Schutz bei anderen Objekten aufgehoben, der mehr oder weniger nach dem Giesskannenprinzip erfolgt war», erklärt Gemeindepräsident Opprecht.
Für die Grundeigentümer bedeutet der Schutzplan vor allem Rechtssicherheit. In der Regel darf ein geschütztes Objekt nicht abgebrochen werden.
Beispiele aus öffentlichem und privatem Besitz
Aber nicht immer sind bei einem Schutzobjekt alle Teile geschützt, so bleiben Umbauten oder Erweiterungen je nach Ausgangslage möglich.
Im Besitz der öffentlichen Hand gehören zu den Schutzobjekten zum Beispiel das alte Amriswiler Pumpwerk, das Primarschulhaus im Oberdorf, die evangelische und die katholische Kirche sowie das Stationsgebäude und die Lokremise der SBB (Schweizerischen Bundesbahnen).
Geschützt und in privatem Besitz sind unter anderem die ehemalige Stickerei Altwegg an der Romanshornstrasse, die Alte Käserei an der Hauptstrasse und das «Türmlihaus» in Götighofen.
Balance zwischen Schutz und Pragmatismus
«Vier von unseren sieben Gemeinderäten besitzen eine denkmalgeschützte Liegenschaft», sagt der Gemeindepräsident.
«Wir können deshalb sagen, dass der Gemeinderat eine hohe Affinität zu Schutzobjekten hat, aber auch einschätzen kann, wo der Schutzgedanke zu weit geht.»
Langjährige Arbeit am neuen Schutzplan
Bei der Ausarbeitung des neuen Schutzplans, mit dem im Jahr 2017 begonnen wurde, ist die Gemeindebehörde von einem Ingenieurbüro begleitet worden.
Selbst ausführen, ohne Fachleute könne man diese Aufgabe nicht, sagt Opprecht.
Viele Begehungen und Verhandlungen mit den Grundeigentümern hätten bei den Kulturobjekten die frühere Gemeinderätin Michèle Artho und bei den Naturobjekten der frühere Gemeinderat Markus Lauchenauer begleitet.
Entfernung von Liegenschaften aus dem Schutzplan
Aus dem Schutzplan entfernt worden sind Liegenschaften, die gemäss der Einschätzung des Denkmalschutzes nur als wertvoll, aber nicht als bemerkenswert oder besonders wertvoll eingestuft worden sind.
Dies betrifft zum Beispiel einige Liegenschaften entlang der Kradolfstrasse, im Oberdorf oder in Donzhausen.
Stünden solche Liegenschaften zum Beispiel in einem erhaltenswerten Dorfteil, sei bei diesen, auch wenn sie aus dem Schutzplan entlassen worden sind, dennoch baulich nicht alles möglich, da dort ein Umgebungsschutz bestehen könne, erklärt der Gemeindepräsident.
Entfernung von Gebieten mit bereits bestehendem Schutz
Während viele Kulturobjekte aus dem Schutzplan entlassen worden sind, verzeichnet die Gemeinde Sulgen nun über geringfügig mehr Naturobjekte.
Neu aufgenommen wurden zum Beispiel die Hecken beim Rebberg oberhalb Weinmoos und ein Hochstammobstgarten in Donzhausen.
Im Schutzplan beibehalten wurde unter anderem die Baumgruppe beim alten Wasserreservoir, die durch die Planung eines Aussichtsturms in die Schlagzeilen geraten war.
Entfernt wurden unter anderem Gebiete im Weinmoos und im Auwald, da diese bereits als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, deshalb einen besondern Schutz geniessen und keinen zusätzlichen benötigen.
Konstruktive Gespräche bringen Lösungen
Zurückhaltend agierte der Gemeinderat beim Schutz von Naturobjekten im Baugebiet.
Davon gibt es nur sieben, vier davon befinden sich auf Grundstücken im Besitz der Gemeinde.
«Es gab auch Differenzen mit Pro Natura in Bezug auf einzelne Naturobjekte und mit dem Heimatschutz in Bezug auf einzelne Kulturobjekte», räumt Andreas Opprecht ein.
«Mit beiden Verbänden konnten in konstruktiven Gesprächen, über das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, jedoch akzeptable Lösungen gefunden werden.»