Wigoltingen: Strassenanstösser müssen Pflanzen schneiden
Weinfelden 21.10.2022 - 19:44
Wie die Gemeinde Wigoltingen mitteilt, sind die Pflanzen an Strassen zurückzuschneiden. Dies am besten noch vor dem Häckseldienst am 18. und 19. November 2022.
Die Gemeinde Wigoltingen rät der Bevölkerung vor dem Häckseldienst am 18. und 19. November 2022 die Gelegenheit zu nutzen, ihre Bäume, Sträucher und Lebhecken zu schneiden.
In diesem Zusammenhang erinnert sie daran, dass Bäume, Sträucher und Lebhecken so zu schneiden sind, dass sie nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen und so zur Gefahr für alle Benutzer werden.
Das schreibt auch das kantonale Gesetz über Strassen und Wege so vor.
Beim Rückschnitt sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 80 Zentimeter ab Strasse erreichen.
Lebhecken und Sträucher müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimeter zur Strassen- oder Weggrenze aufweisen.
Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass die maximale Höhe von 1,50 Meter längs gerade verlaufender Strassen und an der Aussenseite von Kurven nicht überschritten wird.
Für die Innenseite von Kurven ist eine maximale Höhe von 1,10 Meter einzuhalten.
Landwirtschaftliche Kulturen müssen genügend Abstand zur Strasse einhalten
Äste dürfen nicht in den Lichtraum des öffentlichen Gemeindegebietes hineinragen.
Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimeter Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten.
Äste sind ebenfalls zurückzuschneiden
Überragende Äste sind bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4,50 Meter zu stutzen.
Die Grundeigentümer sind gebeten, diesen Bestimmungen nachzukommen und die nötigen Rückschnittarbeiten vorzunehmen oder ausführen zu lassen.
Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern Strassenunterhaltsarbeiten.