Elektrizitätswerk Zuzwil passt die Stromrechnung an

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Das EW Zuzwil hat die Stromrechnung angepasst, mit neuem Niedertarif tagsüber, Leistungspreis für Haushalte und separat ausgewiesenen Messkosten.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, stellte das Elektrizitätswerk (EW) Zuzwil in den letzten Tagen die Stromabrechnung für das erste Quartal 2026 zu. Über die neue Tarifgestaltung und Umstellung auf Quartalsrechnung wurde die Bevölkerung bereits 2025 informiert.

Seit dem neuen Tarifjahr gilt der Niedertarif täglich von 10 bis 17 Uhr, während in den übrigen Zeiten der Hochtarif angewendet wird. Diese Änderung trägt dem veränderten Stromverbrauch sowie dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien Rechnung. Insbesondere kann so lokal produzierter Solarstrom besser genutzt werden.

Verrechnung Leistungsspitzen bei Haushaltskunden

Im Haushaltstarif gilt ein sogenannter Leistungspreis. Dabei wird nicht mehr nur der gesamte Stromverbrauch verrechnet, sondern auch die höchste gleichzeitig beanspruchte Leistung auf 15 aufeinander folgende Minuten innerhalb eines Monats.

Dieser kostet 1,50 Franken pro Kilowattstunde. Hintergrund ist, dass die hohen gleichzeitigen Belastungen das Stromnetz besonders beanspruchen und kostspielige Ausbauten erforderlich machen.

Mit dem neuen Tarif soll ein bewussterer und gleichmässigerer Stromverbrauch gefördert werden, um die Netzstabilität zu sichern und Kosten zu reduzieren. Die solidarisierten Kosten sind eine Bundesabgabe von Swissgrid. Dieser Zuschlag wird für die Finanzierung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen erhoben.

Messtarif und Rückliefervergütung für PV-Anlagen

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Messkosten separat ausgewiesen. Diese umfassen Aufwendungen für Stromzähler, Ablesung und Datenverarbeitung. Ziel ist, mehr Transparenz über die Zusammensetzung der Stromkosten zu schaffen.

Bisher waren diese Kosten Teil der Netznutzung. Die Rücklieferung wird neu zum Referenzmarktpreis des Bundes für erneuerbare Energien entschädigt, welcher vierteljährlich durch das Bundesamt für Energie festgelegt wird.

Das EW Zuzwil bietet allen Bezügern ein Kundenportal an. Dort sind rund um die Uhr Verbrauchs- und Lastgangdaten abrufbar, insbesondere auch die monatlichen Leistungsspitzen.

Ab dem ersten Login werden die persönlichen Daten fortlaufend aufgezeichnet und übersichtlich dargestellt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.

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