Wil

    Haltestellen in Zuzwil SG werden Gesetzesvorgaben angepasst

    Nau.ch Lokal
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    Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, werden die Haltestellen seit 2016 erfolgreich dem Behindertengleichstellungsgesetz angepasst.

    Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
    Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

    Sämtliche Postauto- und Bushaltestellen im Kanton St.Gallen müssen bis Ende 2023 nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ausgebaut beziehungsweise umgebaut werden.

    Bereits im Jahr 2016 installierte die Gemeinde bei den Haltestellen Lindenbaum in beiden Fahrtrichtungen gedeckte Unterstände. In Fahrtrichtung Zuzwil SG entspricht die Höhe der Haltekante dem BehiG. In Richtung Weieren wird nun die Haltestelle ebenfalls an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.

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