Kanton St. Gallen streicht Impfobligatorium aus Gesundheitsgesetz

Die St. Galler Regierung hat das vorgesehene Impfobligatorium aus dem revidierten Gesundheitsgesetz gestrichen, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Impfobligatorium kommt nicht in das Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen.
- Bei der Vernehmlassung war das Obligatorium auf breite Ablehnung gestossen.
- Auch in Stellungnahmen der Fraktionen des Kantonsrats stiess das Obligatorium auf Kritik.
Das Impfobligatorium war in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen. Nun wurde es gestrichen.
Die St. Galler Regierung sah ursprünglich vor, gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz, bestimmte Impfungen im Bedarfsfall für obligatorisch erklären zu können.

Eine solche Regelung hätte es der Regierung erlaubt, bei erheblicher Gefährdung und für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen ein Impfobligatorium anzuordnen. Auch andere Kantone sehen dies in ihrer Gesetzgebung vor.
Impfgegner schlugen Alarm
Das Thema wurde während der Vernehmlassung von Impfgegnern gross aufgegriffen. Am 14. Februar fanden in der Stadt St. Gallen gleich zwei Kundgebungen statt, bei denen gegen das Impfobligatorium protestiert wurde.
Die Möglichkeit eines Impfobligatoriums stiess schliesslich auch in den Stellungnahmen der Fraktionen des Kantonsrats auf Kritik.





