Universität St. Gallen erhält keine Mittel für Weltraumforschung

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Stadt St. Gallen,

Die Universität St. Gallen erhält keinen Förderbeitrag in der Höhe von 650'000 Franken für die Weltraumforschung. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Klage in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht folgt dem Entscheid der SBFI:  Die Universität St. Gallen erhält für ein Projekt im Bereich der Weltraumforschung keine Fördermittel. (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht folgt dem Entscheid der SBFI: Die Universität St. Gallen erhält für ein Projekt im Bereich der Weltraumforschung keine Fördermittel. (Symbolbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Universität St. Gallen hatte im März 2025 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Förderantrag für ein Projekt gestellt, das ein elektronisches Planungsinstrument entwickeln soll, mit dem Indikatoren in der Raumfahrtindustrie gemessen und verglichen werden können.

Das SBFI hatte den Förderantrag abgelehnt und darauf hingewiesen, dass er nicht den gesetzlichen Kriterien entspreche. Konkret war das Staatssekretariat der Ansicht, dass das von der Universität vorgestellte Projekt nicht der Weltraumforschung, sondern dem Management als Projektmanagement-Tool zuzuordnen sei.

Die Universität legte am 25. August Berufung ein und argumentierte, dass ihr Projekt sehr wohl in den Bereich Vorbereitung, Durchführung oder Beteiligung an der Weltraumforschung falle. Ihr Planungsinstrument, einer der Aspekte des Projekts, sei nämlich entwickelt worden, um privaten Raumfahrtunternehmen zu helfen.

Es ermögliche ihnen, einen Forschungs- und Entwicklungsplan zu erstellen, der bestehende Technologien, ihre eigenen Kapazitäten und externe Faktoren berücksichtige. Der andere Aspekt des Projekts ziele darauf ab, das Innovationstempo in der Weltraumforschung zu messen.

Die Universität wies darauf hin, dass ihr Projekt zwar nicht darin bestehe, Raketen ins All zu schiessen, aber dennoch einen bedeutenden Beitrag zur Weltraumforschung leisten würde. Dies belege das in die Akte aufgenommene Schreiben der Europäischen Weltraumorganisation. Dieses bestätige, dass das Projekt einen wichtigen Beitrag zu den Weltraumforschungsprogrammen leisten würde.

Diese Argumente überzeugten das Bundesverwaltungsgericht nicht. Es bestätigte in seinem Urteil die Auffassung der Vorinstanz. Fördermittel im Bereich der Raumfahrt zielten in erster Linie darauf ab, die Schweizer Akteure der Weltraumforschung, namentlich die Universitäten und Hochschulen zu stärken und nicht externe Forschungsteams.

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