Ausserrhoden soll separat über das Stimmrechtsalter 16 befinden

Eine parlamentarische Kommission in Appenzell Ausserrhoden will das Stimmrechtsalter 16 separat per Motion behandeln.

Eine parlamentarische Kommission will das Stimmrechtsalter 16 aus der Totalrevision der Ausserrhoder Kantonsverfassung auslagern und mit einer Motion weiterbearbeiten. Auch beim Wahlsystem für den Kantonsrat schlägt sie Änderungen vor. Die totalrevidierte Ausserrhoder Kantonsverfassung kennt gleich mehrere umstrittene Themen: Dazu gehören das Ausländerstimmrecht, das Stimmrechtsalter 16, das Wahlsystem für den Kantonsrat und ein Artikel zur Medienförderung.
Am Freitag meldete sich die besondere Kommission für die Totalrevision der Kantonsverfassung (BKKV) zu diesen Themen zu Wort. Hinsichtlich Stimmrechtsalter 16 schlägt sie vor, dieses separat mit einer Motion weiterzubearbeiten und nicht mehr länger als Teil der Totalrevision zu führen. Dies, um die «Gesamtvorlage nicht zu gefährden», wie es in einer Mitteilung heisst.
«Es ist nicht gerecht, wenn man dem Volk die Themen Ausländerstimmrecht und Stimmrechtsalter 16 gleichzeitig vorlegt», sagte Kommissionspräsident Marc Wäspi (Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. So sah es die Regierung im Grundsatz vor. Sollte die Totalrevision vom Volk abgelehnt werden, wüsste man gemäss Wäspi aber nicht, ob die Ablehnung aufgrund des Stimmrechtsalters oder des Ausländerstimmrechts erfolgte.
Deshalb brauche es die Motion. Sollte der Kantonsrat eine solche für erheblich erklären, würde das Thema Stimmrechtsalter 16 erst später und während einer separaten Revision der Verfassung vors Volk kommen. Zunächst würde die Bevölkerung nur über die Totalrevision mit dem Ausländerstimmrecht befinden.
Regierungsrat sieht schwierigen Stand
Dass die Themen Stimmrechtsalter 16 und Ausländerstimmrecht einen schweren Stand haben könnten, kommunizierte unlängst auch der Regierungsrat. Sie halte beides derzeit für nicht mehrheitsfähig, hatte die Regierung Anfang 2025 mitgeteilt.
Sie schlug dem Kantonsrat deshalb vor, das Stimmrechtsalter 16 und das kantonale Ausländerstimmrecht als Eventualantrag der Stimmbevölkerung zu unterbreiten. Zur Abstimmung kämen nach dem Willen der Regierung eine Vorlage ohne Stimmrechtsalter 16 und Ausländerstimmrecht (Hauptantrag) und eine Vorlage mit beiden Anliegen (Eventualantrag).
Die Kommission will hingegen, dass nur das Ausländerstimmrecht der Bevölkerung als Eventualantrag vorgelegt wird. Die Idee der Regierung, sowohl das Stimmrechtsalter als auch das Ausländerstimmrecht als Eventualantrag zur Abstimmung zu bringen, lehne sie ab, hiess es von der BKKV. «Sie bezweifelt, dass diese Lösung einer Stimmrechtsbeschwerde standhalten würde.»
Zwar handle es sich beide Male um eine Erweiterung des Stimmrechts. «Aus unserer Sicht sind es aber dennoch unterschiedliche Themen, die auch separat zu diskutieren sind», sagte Kommissionspräsident Wäspi.
Wahlsystem für Kantonsrat im Fokus
Ein Dauerbrenner in Appenzell Ausserrhoden ist die Diskussion über das Wahlsystem für den Kantonsrat. Aktuell gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die Gemeinden können jedoch das Verhältniswahlverfahren (Proporz) einführen. Dieses kommt derzeit nur in Herisau zur Anwendung. Der Regierungsrat will am Mischwahlsystem festhalten.
Bei Wahlkreisen ab fünf Sitzen soll jedoch das Verhältniswahlverfahren zwingend werden, schlug der Regierungsrat vor. Betroffen wären neben Herisau neu Teufen (7 Sitze), Speicher (5 Sitze) und Heiden (5 Sitze).
Aus Sicht der Kommission sollte der Proporz ab neun Sitzen pro Wahlkreis gelten. Dies erfülle die bundesgerichtlichen Anforderungen und ermögliche ein verständliches Wahlsystem, das kompatibel mit künftigen Gemeindefusionen sei. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Variante mit Proporz ab fünf Sitzen werde hingegen einstimmig abgelehnt, hiess es von der Kommission.
Zudem beantragt eine Mehrheit der Kommission gemäss der Mitteilung, einen Gesetzesartikel zur Medienförderung zu streichen. Sie befürchtet «eine staatliche Einflussnahme».
Volksabstimmung im November
Die totalrevidierte Kantonsverfassung wird Ende August zum zweiten Mal im Kantonsrat beraten. In einer ersten Lesung wurden die Themen Stimmrechtsalter 16 sowie Ausländerstimmrecht mehrheitlich unterstützt, blieben jedoch umstritten. Zu einer Volksabstimmung über die totalrevidierte Verfassung könnte es im November dieses Jahres kommen.