«Erotische Dienstleistungen»: Nächstes Gesuch in St. Margrethen SG!

Nach einem Baugesuch an der Hauptstrasse 91 in St. Margrethen SG versucht nun ein weiterer Bauherr, eine Wohnung für «erotische Dienstleistungen» umzunutzen.

Und noch ein Baugesuch erreicht die Gemeindeverwaltung von St. Margrethen SG. Auch in diesem wird angedacht, eine Wohnung für die «Erbringung erotischer Dienstleistungen» umzunutzen.
Vor etwa einem Monat wurde bereits ein ähnliches Baugesuch für zwei Wohnungen an der Hauptstrasse 91 eingereicht.
Die Wohnung des neuen Baugesuches befindet sich gerade einmal ein paar Häuser weiter an der Hauptstrasse 87. Auch dort befindet sich die Wohnung in der Wohn- und Gewerbezone WG3. Das Baugesuch liegt vom 28. Oktober bis 10. November auf.
Die Pläne können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung St. Margrethen, im 2. Stock am öffentlichen Aushang, eingesehen werden. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat St. Margrethen einzureichen.

Ein im September eingereichtes Baugesuch zur Umnutzung zweier Wohnungen an der Hauptstrasse 91 wird bereits von der Gemeindeverwaltung behandelt.
Einsprachen gegen Baugesuch
Die Umnutzung zweier Wohnungen «zur Erbringung erotischer Dienstleistungen» an der Hauptstrasse 91 sorgte vor etwa einem Monat für gespaltene Meinungen. Das Baugesuch dazu lag vom 16. bis 29. September auf und führte regional zu grossem Medieninteresse.
Gegen das Baugesuch gingen schliesslich zwei Einsprachen innerhalb der Auflagefrist ein. So müssen sich die Bauherren und Projektverfasser nun wohl noch eine Weile gedulden, bis eine allfällige Umnutzung der beiden Wohnungen im Dorfkern zustande kommen wird.
Ob auch gegen das neue Baugesuch, welche eine Wohnung ein paar Häuser entfernt betrifft, Einsprachen eingehen, wird sich bis am 10. November zeigen.
Hinter dem neuen Baugesuch steckt dieses Mal nicht wie im vorherigen Fall eine Firma aus dem Aargau, sondern die in St. Margrethen ansässige Zehender Verwaltungen AG, die an der Kirchstrasse 10 ihren Firmensitz hat.
Doch auch wenn die Firma direkt in St. Margrethen ansässig ist, wird es in dieser Angelegenheit wohl keinen «Ortsbonus» geben.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Rheintaler Boten» erschienen.





