Rheintal

    Kanton Glarus: Heimatschein muss bald nicht mehr hinterlegt werden

    Kanton Glarus
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    Im Kanton Glarus soll der Heimatschein künftig nicht mehr in der Wohngemeinde hinterlegt werden müssen. Der Regierungsrat unterstützt die Motion.

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    Heimatscheine wie hier in Glattfelden ZH sind nicht mehr notwendig, weil Einwohnerdienste auf digitale Daten zugreifen können - Keystone-SDA

    Der Regierungsrat ist damit einverstanden, dass der Heimatschein nicht mehr in der Wohngemeinde hinterlegt werden muss. Er beantragt dem Landrat, eine entsprechende Motion zu überweisen.

    Am 24. Juni 2026 reichte die Die-Mitte-Fraktion die Motion «Revision des Einführungsgesetzes zum Registerharmonisierungsgesetz (EG RHG)» ein. Mit der Revision soll das Gesetz so angepasst werden, dass Glarnerinnen und Glarner ihren Heimatschein künftig nicht mehr in ihrer Wohngemeinde hinterlegen müssen. Bereits heute können die Einwohnerdienste in Echtzeit über ein digitales Tool auf die Zivilstandsdaten zugreifen.

    Wie zuvor schon die angefragten Gemeinden teilt der Regierungsrat das Anliegen der Motionäre vollumfänglich und erachtet die beantragte Gesetzesrevision als zweckmässig, zeitgemäss und administrativ entlastend. Die Digitalisierung wird gefördert, die Kommunikation zwischen den Behörden und der Bevölkerung verbessert und der administrative Aufwand sowie die Kosten für Kanton und Gemeinden reduziert. Zahlreiche Kantone (u. a. ZH, SG, TG, SZ, AR, BL, BS, VD) haben die Hinterlegungspflicht bereits aufgehoben.

    Neu auch mit Mobiltelefonnummern und Mailadressen

    Der Regierungsrat beabsichtigt, ebenfalls im Einklang mit den Konsultationsantworten aus den Gemeinden, im Rahmen der Revisionsvorlage auch die rechtliche Grundlage für die freiwillige Erfassung von Mailadressen und Mobiltelefonnummern im Einwohnerregister zu verankern. Dies unterstützt die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe und ermöglicht eine effiziente Behördenkommunikation.

    Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion zu überweisen. Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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