Rheintal

    Kanton Glarus: Glarnersach zahlt dem Kanton künftig 65'000 Franken pauschal

    Kanton Glarus
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    Der Kanton Glarus und die Glarnersach regeln ihre Zusammenarbeit ab 1. Januar 2027 in drei neuen Vereinbarungen. Die Gewinnablieferung bleibt bei 40 Prozent.

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    Gerichtshaus in der Stadt Glarus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Kanton Glarus und die Glarnersach regeln ihre Zusammenarbeit ab 2027 in drei separaten Vereinbarungen neu. Diese betreffen die gegenseitigen Leistungen, den Bezug von Informatikdienstleistungen sowie die Gewinnablieferung aus der Versicherung im Wettbewerb. Damit werden die Leistungen transparenter und verursachergerecht abgegolten.

    Die bisherige Vereinbarung zwischen dem Kanton Glarus und der Kantonalen Sachversicherung Glarnersach wird per 1. Januar 2027 durch drei eigenständige Vereinbarungen ersetzt. Grundlage dafür bildet eine im Rahmen des Entlastungspaketes Überprüfung der gegenseitig erbrachten Leistungen und deren Kosten.

    Leistungen werden neu separat abgegolten

    Für die allgemeinen Leistungen der Kantonsverwaltung bezahlt die Glarnersach künftig eine jährliche Pauschale von 65'000 Franken. Die Informatik- und Kommunikationsdienstleistungen werden neu separat und nach den tatsächlich anfallenden Vollkosten verrechnet. Damit gelten dieselben Grundsätze wie für andere Bezüger kantonaler Informatikdienstleistungen.

    Leistungen zugunsten der Kantonspolizei sowie der Hauptabteilung Militär und Zivilschutz werden weiterhin nach effektivem Bezug verrechnet.

    Gewinnablieferung bleibt bei 40 Prozent

    Die Gewinnablieferung an den Kanton bleibt unverändert bei 40 Prozent des Jahresgewinns der Versicherung. Neu wird sie jedoch auf Basis des Gewinns des jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres der Versicherung im Wettbewerb berechnet. Bisher war der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre massgebend.

    Damit bildet die Gewinnablieferung die aktuelle Ertragslage unmittelbarer ab.

    Der Regierungsrat genehmigt die Vereinbarungen zwischen dem Kanton Glarus und der Kantonalen Sachversicherung Glarnersach. Die drei Vereinbarungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft und gelten unbefristet.

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