Glarus will Sozialhilfe für Status-S-Geflüchtete begrenzen

Keystone-SDA Regional
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Glarus,

Der Glarner Regierungsrat will die Sozialhilfe für Geflüchtete mit Schutzstatus S auch nach fünf Jahren auf einem reduzierten Niveau belassen. Ohne Gesetzesanpassung hätten sie Anspruch auf reguläre Hilfe. Eine entsprechende Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Glarus will Kosten sparen: Geflüchtete mit Status S - etwa Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine - sollen auch mit B-Ausweis weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. Die Regierung h...
Glarus will Kosten sparen: Geflüchtete mit Status S - etwa Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine - sollen auch mit B-Ausweis weniger Sozialhilfe erhalten als Einheimische. Die Regierung h... - KEYSTONE/DPA/SVEN HOPPE

Eine solche Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung hätte jedoch «erhebliche finanzielle Folgen», schrieb der Regierungsrat am Montag in einer Mitteilung.

Der Wechsel auf einen höheren Anspruch von Sozialhilfe geht auf den Schutzstatus S zurück. Sind Personen mit einem solchen Status fünf Jahre in der Schweiz, erhalten sie eine befristete Aufenthaltsbewilligung B und damit Anspruch auf höhere Sozialhilfe.

Im Jahr 2027 betrifft dies im Kanton Glarus voraussichtlich 130 Personen. Aktuell leben 343 Personen mit Schutzstatus S in der Region, von denen 118 erwerbstätig und finanziell unabhängig sind, wie die Regierung weiter schrieb. Deshalb sei ein schnelles Vorgehen nötig.

Angleichung an vorläufig Aufgenommene

Sie schlägt vor, diese Personengruppe sozialhilferechtlich den vorläufig aufgenommenen Personen gleichzustellen. Diese erhalten reduzierte Ansätze. Der Bund hatte zuvor den Kantonen die Kompetenz eingeräumt, die Höhe der Sozialhilfe für diese Gruppe selbst festzulegen.

Gleichzeitig reduziert der Bund im Rahmen seines Entlastungspakets 2027 seine finanzielle Beteiligung an den kantonalen Sozialhilfekosten im Asylbereich. Die entstehenden Mehrkosten müssen die Kantone tragen. Der Kanton Glarus kann diese Ausfälle nach eigenen Angaben vorerst über seinen Asylfonds auffangen.

Der Landrat soll im Winter 2026/2027 über eine Übergangsregelung entscheiden. Diese soll gestützt auf die Dringlichkeitsklausel der Verfassung per 1. Februar 2027 in Kraft treten. Die definitive Genehmigung der Gesetzesänderung unterliegt im Mai 2027 der Landsgemeinde. Über die grundsätzliche Weiterführung des Schutzstatus S entscheidet der Bund im Herbst 2026.

Kommentare

User #6192 (nicht angemeldet)

Die Kantone sind selber schuld. Wer sonst macht denn solche Gesetze in Bern, die dem Bund die Kompetenz vergeben, derartige Stati auszurufen, diese aber nur 5 Jahre finanzieren muss? Wer würde denn privat jemandem das Recht übertragen, fremden das Wohnrecht im eigenen Haus zu erteilen und nach 5 Jahren darfst du auch noch die Kosten dafür selber tragen? Brot ist durchaus klüger.

User #4792 (nicht angemeldet)

Stutus S hätte nie eingeführt werden dürfen. Zumal Jans gesagt hat, es sei vorübergehend....

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