Schaffhauser Kantonsrat will keine Racial-Profiling-Regelung

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag die Totalrevision des Polizeigesetzes ausgiebig diskutiert. Zu reden gaben unter anderem Racial Profiling, Datenschutz und häusliche Gewalt.

Anliegen aus dem links-grünen Lager des Rates scheiterten bei der Diskussion häufig an der bürgerlichen Mehrheit. Oft handelte es sich dabei um Änderungsanträge, die bereits in der vorberatenden Kommission erfolglos eingebracht wurden.
Zu reden gaben etwa die Vorgaben bei Personenkontrollen. Einzelne Ratsmitglieder forderten, einen expliziten Passus gegen diskriminierende Kontrollen, das sogenannte «Racial Profiling», im Gesetz zu verankern. Diese Bestrebungen blieben chancenlos, da ein solches Diskriminierungsverbot bereits in der Bundesverfassung geregelt sei und in der Praxis ohnehin gelte.
Der Einsatz von intelligenten Analysesystemen sorgte ebenfalls für Diskussionen. Während Kritiker den Einsatz auf einfache Systeme beschränken wollten, setzte sich die Haltung durch, dass die Polizei den technologischen Fortschritt und künstliche Intelligenz in geregelter Form nutzen müsse. Die Echtzeit-Gesichtserkennung wird im neuen Gesetz jedoch explizit verboten.
30 Tage Wegweisung aus der Wohnung
Beim Gewaltschutz war die Dauer der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung ein Streitpunkt. Die Polizei kann Täter aus der Wohnung wegweisen, wobei das Zwangsmassnahmengericht diese Frist neu auf bis zu 30 Tage verlängern kann. Forderungen nach noch längeren Fristen von bis zu 45 Tagen fanden keine Mehrheit.
Ebenso wenig Erfolg hatte der Versuch, eine spezifische Jugendpolizei im Gesetz festzuschreiben. Die Mehrheit befand, dies würde zusätzliches Personal erfordern und greife zu stark in die Selbstorganisation der Polizei ein.
Die erste Lesung konnte am Montag noch nicht zu Ende geführt werden. Die Beratung wird an der kommenden Sitzung abgeschlossen.






