Thurgauer Politik verlangt ein Verbot von Stacheldraht

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    Frauenfeld,

    Ein Vorstoss im Thurgauer Kantonsparlament verlangt ein Verbot von Stacheldrahtzäunen. Damit soll die Verletzungsgefahr für Wildtiere minimiert werden. Die Regierung begrüsst den Vorschlag.

    Einzäumungen mit Stacheldraht sollen im Kanton Thurgau verboten werden. (Symbolbild)
    Einzäumungen mit Stacheldraht sollen im Kanton Thurgau verboten werden. (Symbolbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Stacheldrahtzäune seien teils tödliche Fallen, in denen sich Wildtiere verfangen und qualvoll verenden, heisst es in einer Motion im Grossen Rat. Dieses Leid gelte es zu verhindern. Politiker der SVP, Mitte und Grünen haben den Vorstoss eingereicht. Im Thurgau seien noch viele solche Zäune – teilweise verrostete – auch in Wäldern und an Waldrändern gespannt.

    Es gebe schlicht keinen Grund, weshalb Viehweiden mit Stacheldraht eingezäumt werden müssten, argumentieren die Urheber des Begehrens weiter. Es gebe genügend Alternativen, die den Zweck einer Einzäunung erfüllen würden, aber weit weniger gefährlich seien. Nachbarkantone wie St. Gallen und Zürich oder auch Graubünden hätten bereits ein entsprechendes Verbot.

    Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Parzellen mit bestehenden Stacheldrahtzäunen seien zu verpflichten, diese innerhalb von zwei Jahren abzuräumen. Ausgenommen werden Zäune und Absperrungen zu polizeilichen oder militärischen Zwecken und zum Schutz von sensitiven oder gefährlichen Einzelobjekten.

    Zudem verlangt der Vorstoss Einschränkungen für flexible Weidenetze. Sie sollen erst kurz vor Weidebeginn aufgebaut, regelmässig kontrolliert und rasch wieder abgeräumt werden, um ein Verfangen von Tieren zu verhindern.

    Die Regierung willigt ein

    Die Thurgauer Regierung hält es in ihrer Antwort auf die Motion für sinnvoll, das kantonale Jagdgesetz mit einem Verbot von Stacheldrahtzäunen zu ergänzen. Dadurch werde die Landwirtschaft nicht unverhältnismässig eingeschränkt. Die geforderte Frist für den Abbau erscheine realistisch.

    Auch bezüglich temporärer Weidenetze begrüsst der Regierungsrat eine gesetzliche Regelung: Die Frist für das Auf- und Abräumen sollte aus seiner Sicht maximal fünf Arbeitstage betragen, die Motionäre fordern acht Tage.

    Der Thurgauer Grosse Rat entscheidet an seiner Sitzung vom kommenden Montag über dieses Begehren.

    Kommentare

    User #9244 (nicht angemeldet)

    Aber das muss dann auch für die Armee gelten. Denn das wild kann nicht die Armee von dem Rest unterscheiden.

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