Gartenhäuser müssen weg – wegen 65 Zentimetern!

Gärtner an der Linth müssen ihre Gartenhäuser versetzen. Diese stehen zu nah am Wasser. Die Gemeinde Glarus argumentiert unter anderem mit dem Hochwasserschutz.

Das Wichtigste in Kürze
- Einige Schrebergärtner in Netstal müssen ihre Gartenhäuser abreissen.
- Die Bauten stehen zu nah an der Linth und ragen in den geschützten Gewässerraum.
- Die Gemeinde begründet den Entscheid unter anderem mit dem Hochwasserschutz.
Weil sie zu nah an der Linth gebaut haben, müssen einige Schrebergärtner in Netstal ihre Gartenhäuser versetzen. Die Bauten reichen in den Gewässerraum hinein – was gesetzlich verboten ist.
Betroffen von der Durchsetzung dieses Verbots sind laut «Südostschweiz» etwa zehn Gärten. Mitunter geht es nur um winzige 65 Zentimeter, die ein Haus zu nah am Wasser steht.

Auch Wassertanks oder Komposthaufen müssen vom Ufer weg versetzt werden. Die betroffenen Bewirtschafter haben bis Herbst 2027 Zeit, die geforderten Änderungen vorzunehmen.
Gemeinde: Gewässerraum wichtig für Hochwasserschutz
«In Glarus gedeiht der Chabis auch in den Amtsstuben», regt sich einer der Gärtner gegenüber der Zeitung auf. Die Entscheidung der Verwaltung löst bei vielen Kopfschütteln aus.
Die Gemeinde Glarus verteidigt hingegen ihre Entscheidung. Der Gewässerraum sei gesetzlich definiert und dürfe nicht bebaut werden.
Der Bereich diene vor allem dem Hochwasser- und Gewässerschutz. Gebäude, die in den Gewässerraum hineinragten, würden bei Hochwasser zur Gefahr, sagt James Leuzinger, Fachstellenleiter Hochwasserschutz, gegenüber «Südostschweiz».
Und: «Nicht organisches Material wie Dünger und Pflanzenschutzmittel könnten in die Linth geschwemmt werden», so Leuzinger weiter. Der Schutzstreifen sei deshalb wichtig.