Gericht in Mels SG spricht Angeklagte im Rollstuhlprozess frei

Das Kreisgericht in Mels SG hat am Donnerstag alle sieben Angeklagten im Rollstuhlprozess freigesprochen. Sie mussten sich nach einem tragischen Unfall auf dem Pizol wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten.

Die Einzelrichterin erklärte während der mündlichen Urteilsbegründung, es sei bei den Beschuldigten keine Verletzung der Sorgfaltspflicht erkennbar. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die zum Unfallzeitpunkt Verantwortlichen der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus rechtlich für den Unfall belangt werden müssen.
Auf der Anklagebank mussten sieben Männer Platz nehmen, die zum Zeitpunkt des Unfalls folgende Posten besetzten: Der damalige Gemeindepräsident von Bad Ragaz, der Leiter Bau und Betrieb der Gemeinde, der Leiter des Werkbetriebs, der CEO und der Marketingchef der Pizolbahnen sowie der CEO und der Leiter Kommunikation der Tourismusorganisation Heidiland.
Eine damals 64-jährige Frau begleitete ihren Mann, der auf einen Elektrorollstuhl angewiesen war, auf einem Wanderweg ab der Bergstation Pardiel. Auf dem Weg kam der Rollstuhl gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ins Schlittern. Die genauen Gründe dafür blieben unklar.
Das Paar stürzte mehrere Meter eine Böschung hinunter. Dabei geriet die Frau unter den Rollstuhl ihres Mannes und erlitt eine Querschnittlähmung.
Zentraler Punkt der Gerichtsverhandlung waren Einträge auf den Internetseiten der Pizolbahnen beziehungsweise von Heidiland Tourismus. Dort sei der Heidipfad als rollstuhlgängig beworben worden, hielt die Anklage fest. Vor Ort war der Weg jedoch als Bergwanderweg ausgeschildert. Ein Hinweis auf Rollstuhlgängigkeit existierte nicht.
Es sei nicht erstellt, dass das verunfallte Paar seine Informationen tatsächlich auf besagten Internetseiten eingeholt hatte und sich deshalb für den folgenschweren Ausflug entschied, führte die Richterin weiter aus. Der Vorfall hätte auch mit korrekten Angaben im Web nicht mit Sicherheit vermieden werden können.
Den Angaben vor Ort hätten sie hingegen keine Beachtung geschenkt. Die Richterin verwies auf fehlende Eigenverantwortung. Die Verfahrenskosten und Anwaltsentschädigungen von mehreren zehntausend Franken gehen zulasten des Staates. Anspruch auf Entschädigung bestünde für die Privatklägerschaft nicht.
Es stehe nicht fest, wer den Eintrag verfasste, der den Heidipfad als rollstuhlgängig bewarb, so die Richterin weiter. Dieser sei ungeprüft von mehreren Internetseiten übernommen worden. In ihrem Urteil äusserte sie Unverständnis gegenüber den Verantwortlichen der Pizolbahnen. «Es wäre zu erwarten gewesen, dass der Eintrag nicht ungesehen übernommen wird.»
Der Anwalt der Privatklägerin sprach diesbezüglich gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA von einem Widerspruch. Sehr wohl habe eine Pflicht bestanden, den Weg für Rollstühle auszubauen, wenn er als rollstuhlgängig beworben wird. Diese sei verletzt worden. Er prüfe einen Weiterzug.
Mehrere Verteidiger der Beschuldigten wiesen bereits zu Beginn des mehrtägigen Prozesses die Anklage zurück. Der Unfallvorgang sei nicht richtig geklärt worden; Protokolle und Beweismittel seien nicht verwertbar. So sei etwa ein Augenschein vor Ort erst zwei Jahre nach dem Unfall vorgenommen worden.
Selbst die Staatsanwältin forderte vor Gericht Freisprüche. Es bestünden für eine Verurteilung der Beschuldigten zu viele Unklarheiten.





