Thurgau

    Obergericht Thurgau reduziert Strafe für Todesschüsse auf Ehefrau

    Keystone-SDA Regional
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    Frauenfeld,

    Das Thurgauer Obergericht hat den Schuldspruch gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau bestätigt. Es reduzierte jedoch die Freiheitsstrafe von neun auf sieben Jahre. Der Mann hatte im März 2024 in den frühen Morgenstunden seine schlafende Ehefrau im Bett mit zwei Kopfschüssen aus einer Pistole getötet.

    Das Obergericht Thurgau bestätigte den Schuldspruch, reduzierte aber die Dauer der Freiheitsstrafe. (Archivbild)
    Das Obergericht Thurgau bestätigte den Schuldspruch, reduzierte aber die Dauer der Freiheitsstrafe. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

    Anders als das Bezirksgericht Frauenfeld ging das Gericht an der Berufungsverhandlung davon aus, dass der Mann seine Tat bereue. Das schrieb die Medienstelle des Thurgauer Obergerichts am Donnerstag in einer Mitteilung.

    Der Mann habe sich ausserdem in einer Belastungssituation befunden, die seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    An jenem Tag drohte die Zwangsräumung

    Der damals 68-jährige Mann trat im März 2024 in Gachnang TG mit seiner Armeepistole ans Bett seiner schlafenden Ehefrau. Er tötete sie mit zwei Schüssen aus nächster Nähe in den Kopf.

    Jahrelang verschwieg er ihr die finanzielle Misere des Paares, leitete selbst die Post seiner Frau auf ein Postfach um, um ihr die desolate Situation zu verheimlichen. Am Tag der Tat drohte schliesslich die Zwangsräumung des Einfamilienhauses.

    Sein Vorhaben, sich nach der Tötung seiner Frau selber das Leben zu nehmen, setzte er nicht in die Tat um. In einer E-Mail an seinen Bruder schilderte er kurz zuvor seine aussichtslose Situation. Dieser alarmierte die Polizei, die den Mann nach einer langen Intervention von seinem Suizid-Vorhaben abbringen und festnehmen konnte.

    Sie hatte ihm nichts angetan

    Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren. Es folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und strich hervor, dass keine Reue zu erkennen sei.

    Die Staatsanwältin warf dem Mann vor Gericht vor, seine Frau habe sterben müssen, weil er es nicht ertragen habe, ihr den finanziellen Ruin zu erklären. Er habe ihr das Leben genommen, ohne dass sie ihm etwas angetan habe.

    Beim dritten Mal drückte er ab

    Der Mann focht das erstinstanzliche Urteil beim Obergericht an. Die Tat sei als Totschlag statt als vorsätzliche Tötung zu werten, die Freiheitsstrafe auf 36 Monate zu reduzieren. Der damalige psychische Zustand müsse stärker gewichtet werden.

    Das Obergericht kam nun gemäss Mitteilung zum Schluss, dass weder die finanzielle Not noch die Belastungssituation zu entschuldigen, sondern selbstverschuldet gewesen sei. Es trug in seinem Urteil dem Umstand aber Rechnung, dass sich der Mann in einer Belastungssituation befand, die seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt habe. Aufgrund seiner Aussagen sei auch Reue zu erkennen.

    Der Mann erklärte an der Verhandlung vor Obergericht im Juli 2026, dass er seine Frau aus Liebe erschossen habe. Die ausweglose Situation sollte ihr damit erspart werden.

    Dreimal sei er mit der Pistole zu ihr ans Bett getreten. Beim dritten Mal drückte er zweimal ab. Er bereue, was passiert sei. «Ich vermisse meine Frau.»

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