Prozess Pizzo Cengalo: zwischen Aufgeben und Aufschieben

Der Prozess zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo wird entweder Ende August oder im Oktober dieses Jahres stattfinden. Das teilt das Regionalgericht Maloja am Donnerstag auf seiner Website mit. Die Verhandlung findet neun Jahre nach der Katastrophe statt. Acht Wanderer kamen damals ums Leben. Eine Chronologie der Ereignisse von 2017 bis heute.

23. August 2017: Um 9.30 Uhr morgens lösen sich über drei Millionen Kubikmeter Gestein vom Pizzo Cengalo. Der Erdrutsch löst einen Murgang aus, der das Dorf Bondo erreicht. Die Bevölkerung wird evakuiert. Acht Wanderer – vier Deutsche, zwei Österreicher und zwei Schweizer – kommen ums Leben.
27. August 2017: Die Kantonspolizei Graubünden leitet Ermittlungen ein, um zu klären, ob die Gemeinde Bregaglia die Informationen über die Erdrutschgefahr im Val Bondasca angemessen weitergegeben hat.
Juni 2018: Die Staatsanwaltschaft eröffnet eine strafrechtliche Untersuchung zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo. Die Ermittler müssen feststellen, ob die Gemeindebehörden bei der Information über die Gefahren im Val Bondasca Fehler begangen haben.
16. Juni 2019: Die Justiz beschliesst die Einstellung des Verfahrens im Fall Bondo. Die Entscheidung basiert auf einem Bericht des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden. Nach Ansicht der Experten war der Erdrutsch nicht vorhersehbar.
28. Januar 2020: Wie die Staatsanwaltschaft kommt auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass der Erdrutsch am Pizzo Cengalo nicht vorhersehbar war. Die vom Anwalt der Angehörigen der Opfer eingereichte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens wird abgewiesen.
12. Januar 2021: Die Staatsanwaltschaft muss den Fall zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo wieder aufnehmen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Angehörigen der acht Opfer angenommen, die sich gegen den Entscheid des Kantonsgerichts gewehrt hatten. Die höchste Instanz Graubündens hatte das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt, wonach der Erdrutsch nicht vorhersehbar gewesen sei. Nach Ansicht der Richter in Lausanne reichen die Schlussfolgerungen der Beamten aber nicht aus, um den Fall zu den Akten zu legen. Es ist ein neues Gutachten erforderlich.
13. Februar 2023: Das Kantonsgericht lehnt den von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Sachverständigen ab, da es der Ansicht ist, dass der Geologe befangen sein könnte.
22. Dezember 2023: Ein neues Gutachten des Waadtländer Geologen Thierry Oppikofer enthüllt, dass die Behörden ein «inakzeptables Risiko» eingegangen sind, indem sie die Wanderwege im Val Bondasca nicht vorzeitig gesperrt haben. Nach Ansicht des Experten konnte die Möglichkeit einer bevorstehenden Katastrophe nicht ausgeschlossen werden.
30. Januar 2024: Gegen fünf Personen werden wegen fahrlässiger Tötung Ermittlungen eingeleitet. Die strafrechtlichen Abklärungen betreffen zwei Experten des kantonalen Amtes für Wald und Naturgefahren, einen externen Geologen und zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia, darunter die ehemalige Bürgermeisterin und derzeitige Nationalrätin Anna Giacometti (FDP). Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.
24. Juli 2024: Das Regionalgericht Maloja nimmt die Akten für die Verhandlung entgegen, die im vierten Quartal 2024 stattfinden soll.
9. August 2024: Der Präsident des Landgerichts und ein weiteres Mitglied verzichten auf die Teilnahme am Gerichtsverfahren, da sie der ehemaligen Bürgermeisterin von Bregaglia zu nahe stehen.
7. Oktober 2024: Der für das vierte Quartal 2024 vor dem Gericht in St. Moritz geplante Prozess wird auf 2025 verschoben.
9. September 2025: Der Termin für die Verhandlung wird zum zweiten Mal verschoben. «Der Prozess zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo wird erst nächstes Jahr vor dem Gericht der Region Maloja stattfinden», schreibt der Sprecher der Bündner Gerichte.
19. Februar 2026: Nach jahrelangen Verschiebungen wird der Prozess zum Fall Pizzo Cengalo voraussichtlich Ende August – genau in der Woche nach dem neunten Jahrestag des Erdrutsches – oder Anfang Oktober stattfinden.






