Thurgauer bürgern aus Versehen einen Toten ein

Der Thurgauer Grosse Rat bürgert eine Person ein, die seit einem Monat tot ist. In anderen Fällen schauen die Parlamentarier ganz genau hin.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Thurgau gewährte 140 Personen das Bürgerrecht – auch einer toten.
- Der 77-Jährige war vor mehr als einem Monat verstorben.
- In anderen Fällen schaut das Parlament ganz genau hin und kämpft vor Gericht.
140 Personen gewährte der Thurgauer Grosse Rat am Donnerstag das Kantonsbürgerrecht.
Das Parlament stimmte dabei über die gesamte Liste ab, nicht über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten. Und wohl deshalb wurde auch eine Person eingebürgert, die gar nicht mehr lebt.
Wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet, verstarb der 77-jährige Einbürgerungskandidat am 9. Januar, mehr als ein Monat vor seiner Einbürgerung. Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Kantons war dies nicht aufgefallen.
Und das, obwohl der Tod im Amtsblatt vermeldet worden war.
Dabei schaut das Thurgauer Parlament eigentlich sehr genau hin bei Einbürgerungen.
Beispielsweise bei einem 48-jährigen Syrer wird aktuell alles ganz genau geprüft: Der Mann erstritt sich vor Bundesgericht das Bürgerrecht, dennoch lehnten die Kantonsräte vor einem Jahr das Gesuch ab. Das Verwaltungsgericht schaltete sich ebenfalls ein.
Auch vor der Abstimmung über die 140 Kandidaten wurde über den Fall des Syrers gesprochen, wenn auch nicht direkt. Marcel Wittwer sagte, dass seine Fraktion von EDU/Aufrecht das heutige Einbürgerungssystem für falsch halte.
Man könne nicht einfach Checklisten abarbeiten, die Politik müsse das letzte Wort haben. Die Kritik war zwar allgemein formuliert, bezog sich aber auf den Fall des Syrers.
Weshalb der 77-jährige verstorbene Kandidat nicht von der Einbürgerungsliste genommen wurde, ist nicht klar. Ob die Diskussion um Grundsätzliches einen Einfluss darauf hatte, darüber kann nur spekuliert werden.











