Staatsverweigerin zahlt keine Steuern – wird Tür aufgebohrt?

Um die 14'000 Franken schuldet eine Staatsverweigerin aus dem Thurgau mittlerweile Gemeinde und Kanton. Das Geld soll bald eingetrieben werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Thurgauerin weigert sich, ihre Steuern zu zahlen.
- Sie glaubt, dass der Staat eine illegale Firma und Steuern daher unzulässig sind.
- Ihre Schulden von 14'000 Franken werden von der Frau möglicherweise bald eingetrieben.
Die Schweizer Gemeinden, Kantone und der Bund seien illegale ausländische Firmen – die Steuern entsprechend unzulässig. So zumindest die Ansicht von E. B.* aus Zihlschlacht-Sitterdorf TG.
Deshalb wollte sich die Frau auch von ihrem Wohnort abmelden. Da sie weiter in ihrer Wohnung ansässig blieb, ist sie jedoch noch immer auf der Gemeinde registriert. Somit ist B. auch weiterhin zur Steuerzahlung verpflichtet.
Doch B. lehnt den Staat ab und verweigert die Rechnungen. Fast 14'000 Franken Steuerschulden soll sie daher bereits bei der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf und beim Kanton haben, wie das «Tagblatt» berichtet.
Nun dürfte es der Thurgauerin langsam an den Kragen gehen: Begleicht sie nicht bald ihre Schulden, so wird das Betreibungsamt wohl zum Aufbohren ihres Türschlosses greifen müssen.
Ansichten von «We the People Switzerland»
Ihre Ansichten gegenüber dem Staat und dem Steuersystem hat sich B. wohl von «We the People Switzerland» (deutsch: Wir das Volk Schweiz) angeeignet. Laut eigenen Informationen auf ihrer Webseite handelt es sich dabei um eine Gruppe, die sich zu Coronazeiten gefunden hatte.
Aus der Kritik an Coronamassnahmen wurde ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Staat. Heute plädiert die Bewegung auf ihrer Webseite dafür, dass die Schweiz vielmehr ein Unternehmen sei – und Steuern daher illegal.
Entsprechend weigert sich auch B., diese zu zahlen. Jegliche Briefe der Gemeinde und des Kantons habe sie ignoriert. Sie soll auch weder der Polizei noch Mitarbeitenden von der Post die Tür geöffnet haben, schreibt das «Tagblatt».
Dubiose Haftbefehle wegen Amtsanmassung
Auch Haftbefehle können über die Gruppierung ausgeschrieben werden – eine Gelegenheit, die B. gleich mehrfach ergriff. Sie klagte unter anderem zwei CEOs der Postfinance, zwei Richter und Polizisten an. Hinzu kamen Arbeitende des Betreibungsamtes, der Steuerverwaltung und ihrer Gemeinde.
Ihnen allen werden Verbrechen wie Amtsanmassung, Durchführung von Zwangsmassnahmen oder Missachtung der Natur- und Menschenrechte vorgeworfen.
Zum Vergnügen eines dubiosen Haftbefehls auf «We the People Switzerland» gelang auch Christian Hinterberger, der Gemeindepräsident von Zihlschlacht-Sitterdorf. Dieser wollte eigentlich das Gespräch mit B. suchen, so seine Aussage. Die Frau habe auf das Angebot jedoch nie reagiert.
Sie werde aber nicht drum herumkommen, ihre Steuerschulden zu begleichen, so Hinterberger gegenüber dem «Tagblatt»: «Die Frau wird die Steuern zahlen müssen. Der Aufwand für uns ist einfach viel grösser, als wenn sie es anstandslos machen würde.»
Sonst wird die Tür aufgebrochen
Nun laufe ein Betreibungsverfahren.
Würden die Schulden nicht beglichen, so müsse man den Wert in Form der Pfändung des Lohns oder anderem Vermögen eintreiben. Möglicherweise werde die 3-Zimmer-Wohnung beschlagnahmt, in welcher die Frau derzeit wohnt und die ihr gehört.

Dann würde es B. wohl auch nichts mehr nützen, sich in ihrer Wohnung zu verschanzen, wie Roger Wiesendanger erklärt. Er ist Leiter des Amts für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau.
Sollte die Frau nicht freiwillig die Tür öffnen, so werde diese notfalls auch von einem Schlüsselservice aufgebohrt.
* Name der Redaktion bekannt.