Thurgau: Milliardär reibt sich Penis auf Rastplatz und muss blechen

Ein Mann, dessen Vermögen auf mehrere Milliarden geschätzt wird, fällt auf einem Rastplatz in betrunkenem Zustand negativ auf. Die Aktion wird teuer für ihn.

Das Wichtigste in Kürze
- Auf einem Rastplatz im Kanton Thurgau entblösst ein älterer Mann seinen Penis.
- Ein weiterer, deutlich jüngerer Lenker fühlt sich davon belästigt und ruft die Polizei.
- Für diesen Vorfall muss der beschuldigte Milliardär nun tief in die Tasche greifen.
- «Es tut mir unendlich leid», sagt er.
Ein Rastplatz in der Nähe von Frauenfeld TG wurde letzten Sommer zum Schauplatz eines unappetitlichen Vorfalls. Ein Milliardär entblösste plötzlich sein Geschlechtsteil und sorgte damit bei einem anderen Mann (21) für Unbehagen.
Wie dieser gegenüber dem «Blick» erzählt, sei der über 60-Jährige immer nähergekommen. In einem Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft heisst es dazu: Der Milliardär «näherte sich langsam dem Motorfahrzeug des Geschädigten und frottierte, wie beabsichtigt, für den Mann sichtbar, sein Glied.»
Mit 1,58 Promille unterwegs
Der Beschuldigte war zu diesem Zeitpunkt in betrunkenem Zustand. Stolze 1,58 Promille hatte er intus. Gemäss Strafbefehl beleuchtete er mit seinem Handy seinen Penis, nachdem er diesen aus der Hose herausgeholt hatte.
Das Ganze spielte sich sehr spät am Abend ab. Dem «Blick» sagte das Opfer, es habe immer wieder «Geh weg!» gerufen, am Ende dann auch die Polizei. Die Kantonspolizei hätte den betrunkenen Mann dann mitgenommen.

Gegenüber der Zeitung sprach auch der Beschuldigte. Ihm wurden schlussendlich eine Busse von 10'000 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 150'000 Franken aufgebrummt. Auch die Verfahrenskosten muss er tragen. Dieser Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig.
Milliardär entschuldigt und erklärt sich
«Es tut mir unendlich leid», erklärt er. Er würde extrem unter dem Geschehnis leiden.
Gleichzeitig verteidigt er sich aber auch. Er leide an Inkontinenz und habe direkt neben seinem Auto urinieren wollen. Durch sein Schwanken könne er jedoch nachvollziehen, wie es gewirkt habe.
Was hinter dieser Version steckt, ist ungewiss. Im Strafbefehl steht nichts über öffentliches Urinieren. Verurteilt wurde er aufgrund von «Fahrens in fahrunfähigem Zustand» sowie «Exhibitionismus».





