Thurgauer ändert Arbeitszeugnis und muss nun blechen

Ein Hinterthurgauer hat sein Arbeitszeugnis gefälscht und Unterschriften hineinkopiert. Er sei Perfektionist, sagt er vor Gericht. Das verurteilt ihn dennoch.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hinterthurgauer hat sein Arbeitszeugnis gefälscht und Unterschriften hineinkopiert.
- Vor Gericht begründet er dies mit einem Fehler im Zeugnis und seinem Perfektionismus.
- Für die Änderungen muss er nun eine Busse zahlen und erhält eine bedingte Geldstrafe.
Weil er sein Arbeitszeugnis gefälscht und Unterschriften hineinkopiert hat, muss ein Hinterthurgauer blechen. Das Bezirksgericht Münchwilen verurteilte ihn zu einem Bussgeld von 1000 Franken.
Dazu kommen 3000 Franken Verfahrenskosten sowie eine bedingte Geldstrafe von 5000 Franken. Letztere ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der Beschuldigte hatte sich laut «Thurgauer Zeitung» mit dem gefälschten Zeugnis beim Kanton Schaffhausen beworben. Dort erhielt er schlussendlich nicht nur eine Absage, auch erstattete sein früherer Arbeitgeber Anzeige gegen ihn.
Zeugnis eingescannt und Unterschriften kopiert
Vor Gericht meinte der Angeklagte, es handele sich nur um einen grossen Irrtum. Er habe in dem von ihm angepassten Dokument einen Fehler bemerkt und wollte diesen ausmerzen.
«Ich war einfach schon immer sehr perfektionistisch», zitiert ihn die «Thurgauer Zeitung».

Deshalb habe er das originale Zeugnis eingescannt, den Fehler beseitigt und die Unterschriften hineinkopiert.
Auch dass er sich mit dem selbst angepassten Zeugnis bewarb, sei nicht beabsichtigt gewesen, gab er vor Gericht an.
Er habe es zu spät gemerkt – und den Irrtum sofort beim alten Arbeitgeber und der neuen Stelle gemeldet.
Verteidiger fordert Freispruch, Gericht sieht kein Versehen
Aus dem von ihm und seinem Verteidiger geforderten Freispruch wurde aber nichts. Ein reines Versehen wollte das Gericht nicht erkennen, es sah zu viele Widersprüche.
«Warum wurde das Dokument nicht gelöscht, wenn man Perfektionist ist?», fragte der Richter bei der Urteilsverkündung. Das Arbeitszeugnis ist ein besonders geschütztes Dokument.
Um eine Strafe kam der Beschuldigte somit nicht herum.