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Buchs SG: Schuldenbremse oder Finanzstrategie – Bürgerschaft entscheidet

Stadt Buchs SG
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Werdenberg,

Die Bürgerschaft von Buchs SG stimmt am 30. November 2026 über zwei Varianten der finanzpolitischen Steuerung ab: Finanzstrategie oder Schuldenbremse.

Buchs SG
Der Stadtrat legt der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 30. November 2026 zwei Varianten zur Anpassung der Gemeindeordnung zur Abstimmung vor. - zVg

Der Stadtrat hat die Grundlagen für die zukünftige Finanzplanung erarbeitet. Gestützt auf einen an der Bürgerversammlung vom 1. Dezember 2025 angenommenen Antrag zur Schaffung einer Schuldenbremse unterbreitet er nun der Bürgerschaft am 30. November 2026 zwei Varianten: eine verbindliche Finanzstrategie oder eine Schuldenbremse. Die gewählte Variante soll anschliessend in der Gemeindeordnung verankert werden.

Die Stadt Buchs steht in den kommenden Jahren vor bedeutenden Investitionsvorhaben. Gleichzeitig zeigen die Finanz- und Investitionsplanungen eine sinkende Selbstfinanzierung und einen zunehmenden Druck auf den Finanzhaushalt. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat den Auftrag der Bürgerschaft aufgenommen und für die Erarbeitung einer nachhaltigen finanzpolitischen Steuerung genutzt.

Parallel zum an der Bürgerversammlung vom 1. Dezember 2025 beantragten Auftrag zur Schaffung einer Schuldenbremse wurde ein Gegenvorschlag in Form einer umfassenden Finanzstrategie entwickelt.

Die erarbeitete verbindliche Finanzstrategie bildet einen systematischen Rahmen für die Budgetierung, Finanzplanung und finanzpolitische Entscheidungsfindung. Sie stellt sicher, dass die strategischen Ziele der Stadt Buchs im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden können und schafft gleichzeitig Transparenz gegenüber der Bürgerschaft.

Zwei Varianten gelangen zur Abstimmung

An der Sitzung vom 10. August 2026 hat der Stadtrat beschlossen, der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom Montag, 30. November 2026, zwei Varianten zur Anpassung der Gemeindeordnung zur Abstimmung vorzulegen.

Variante 1: Finanzstrategie

Der Stadtrat erstellt eine Finanzstrategie. Diese beinhaltet insbesondere: Zielwerte für ausgewählte Finanzkennzahlen; einen Finanzmechanismus zur Steuerung der finanziellen Entwicklung; verbindliche Vorgaben zur jährlichen Berichterstattung.

Er wendet die Finanzstrategie konsequent an. Er überprüft die Finanzstrategie während jeder Amtsperiode mindestens einmal und passt diese bei Bedarf an.

Variante 2: Schuldenbremse

Der Stadtrat arbeitet verbindlich gemäss folgender Schuldenbremse: Das Budget der Erfolgsrechnung wird so ausgestaltet, dass im Gesamtergebnis der Ertrag den Aufwand ausgleicht.

Ein Aufwandüberschuss ist zulässig, wenn er durch einen Bilanzüberschuss gedeckt ist. Der Aufwandüberschuss darf den geschätzten Ertrag von drei Prozent der einfachen Steuer nicht übersteigen.

Die Nettoverschuldung pro Kopf darf 4000 Franken nicht übersteigen.

Buchser Bevölkerung entscheidet

Mit der gleichzeitigen Unterbreitung beider Varianten haben die Buchser Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Grundsatzentscheid über die zukünftige Ausgestaltung der finanzpolitischen Steuerung der Stadt Buchs zu treffen.

Werden beide Varianten angenommen, entscheidet eine Stichfrage darüber, welche Lösung in die Gemeindeordnung aufgenommen wird.

Im Rahmen des Traktandums besteht an der Bürgerversammlung zudem die Möglichkeit, die Schlussabstimmung über die Revision der Gemeindeordnung durch Beschluss von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten an die Urne zu verweisen.

Fokusthema an nächster «äs isch no ötschis»-Veranstaltung

Zur vertieften Information der Bevölkerung lädt der Stadtrat zur Dialogveranstaltung «äs isch no ötschis» vom Donnerstag, 20. August 2026, um 19.30 Uhr in die Aula des OZ Flös ein. An diesem Anlass werden die oben erwähnte Finanzstrategie und die Schuldenbremse vorgestellt sowie die erstmals im November 2026 durchgeführten «Buchser Kulturtäg» und weitere aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung präsentiert.

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